Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden die Bieler Sozialbehörden arglistig getäuscht hatten. Sie verschwiegen Einkünfte aus temporären Anstellungen des Mannes.
Den heute 56-jährigen Mann verurteilte das erstinstanzliche Gericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten, seine 53-jährige Frau zu einer ebensolchen von 15 Monaten.
Deklarationspflicht nicht bewusst gewesen
Den beiden sei nicht bewusst gewesen, dass sie diese Einkünfte den Sozialbehörden angeben müssten, argumentierte die Verteidigung. In der Steuererklärung seien die Einnahmen deklariert gewesen. Nur habe der Sozialdienst nie in die Steuererklärungen geschaut.
Sozialdienst habe richtig gehandelt
Das Gericht nahm die Sozialdienste aber aus dem Schussfeld. Die Behörden hätten die beiden Sozialhilfebezüger regelmässig zu Besprechungen aufgeboten.
Strafmildernd wirkte sich aus, dass das ansonsten unbescholtene Paar das zu Unrecht bezogene Geld nun in kleinen, monatlichen Raten abstottert.