Darum geht es: Seit einem Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte 2016 setzt die Stadt Zürich keine Sozialdetektive mehr ein. Die Richter monierten die fehlende gesetzliche Grundlage. Für die Stadt Zürich hatten sich die Detektive jedoch bewährt. Sie brachten Ruhe in eine aufgeheizte Stimmung, als mehrere Fälle von Sozialhilfebetrug für Schlagzeilen sorgten.
Das sagt der Stadtrat: Weil der Kanton keine Veranlassung sieht, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, will der zuständige Stadtrat Raphael Golta dies für die Stadt Zürich tun. Er sehe nichts Schlechtes darin, Fälle von Missbrauch aufzudecken, erklärte er bei der Debatte im Gemeinderat. Es gehe darum, in der Bevölkerung Vertrauen zu schaffen. Sie solle sicher sein, dass nur Sozialhilfe erhalte, wer auch darauf angewiesen sei.
Das sagen die Befürworter: FDP, SVP, GLP, CVP und mehrheitlich auch die SP, befürworten das Gesetz. Während die SVP die Version des Stadtrates bevorzugt, änderten die anderen Parteien in verschiedenen Punkten das Gesetz ab. So muss zum Beispiel neu ein Dreiergremium der Sozialbehörde eine Überwachung anordnen anstatt nur eine Person. Drohnen zur Überwachung sind ausdrücklich nicht erlaubt. Das Verfolgen eines Autos mittels GPS-Tracking jedoch schon. Die Daten dürfen jedoch nicht gespeichert werden.
Das sagen die Gegner: AL und Grüne sind der Meinung, dass die Stadt nicht berechtigt ist, ein solches Gesetz zu erlassen. Sie kritisieren ausserdem, dass die Sozialbehörde Polizeiarbeit verrichte, ohne dass ein Richter eine Genehmigung erteilen müsse. Sie wollen die Rechtmässigkeit des Gesetzes juristisch abklären lassen.
So geht es weiter: Das Stadtparlament wird in der Schlussabstimmung voraussichtlich dem Gesetz zustimmen. Dennoch dürften die Sozialdetektive ihre Arbeit erst wieder aufnehmen, wenn das Gesetz die juristische Prüfung übersteht.