Für Robert Hurst ist eines klar: Sein Gericht sollte den Pendenzenberg abschaffen können. Denn der Gerichtspräsident ist überzeugt: «Die Gesellschaft hat ein Interesse daran, dass IV-Rentner nicht zu lange auf einen Entscheid warten müssen.» Seine Begründung ist einfach: «Wer eine Rente beantragt, bemüht sich nicht um einen Job.» Denn damit würde der Betroffene beweisen, dass es die Rente nicht braucht.
Robert Hurst hat sich deshalb in den letzten Jahren bemüht, alle offenen Stellen am Sozialversicherungsgericht zu besetzen. Er machte Werbung auf Messen, passte die Präsenz im Internet an. Und er hat im letzten Jahr geschafft, was lange nicht gelungen war: Er hat Richterinnen und Gerichtsschreiber für alle Stellen gefunden.
Weniger Geld heisst längere Wartefrist
Der Pendenzenberg des Sozialversicherungsgerichts wird dennoch nicht kleiner. Das Zürcher Parlament hat dem Gericht nämlich das Budget gekürzt. Alle müssten im Zuge der Sparmassnahmen ihren Beitrag leisten, argumentierte die bürgerliche Mehrheit. Zudem habe das Gericht sein Budget in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft.
Konkret bedeutet dies: «Abgänge werden nicht mehr ersetzt», sagt Gerichtspräsident Robert Hurst. Kündigungen kämen für ihn nicht in Frage. Und die Wartefrist auf einen Entscheid dürfte auch im nächsten Jahr mindestens ein Jahr betragen.