Im Baselbiet sind die Steuern bislang jeweils bis am 30. September des laufenden Jahres fällig. Man berechnet den Betrag aufgrund einer provisorischen Veranlagung. Der Baselbieter Landrat will dieses Steuersystem umstellen und den Fälligkeitstermin nach hinten verschieben.
Eine Motion aus SVP-Kreisen wurde mit 48 zu 29 Stimmen bei 3 Enthaltungen an die Regierung überwiesen. Man erhofft sich eine Vereinfachung des Steuersystems. Gegen eine Veränderung waren die Ratslinke sowie die Grünen, die mit der Umstellung eine Verschlechterung der Zahlungsmoral befürchten.
Mit dem Entscheid von heute soll der sogenannte Postnumerandobezug eingeführt werden mit einer Fälligkeit am 31. März des Folgejahres. Einen Postnumerandobezug gibt es heute schon bei der direkten Bundessteuer und auch im Kanton Basel-Stadt. Die Verschiebung nach hinten soll schrittweise über mehrere Jahre erfolgen.
Die Regierung war gegen die Überweisung der Motion. Beide Systeme hätten Vor- und Nachteile, sagte Finanzdirektor Anton Lauber im Parlament. Zudem käme es bei einer Umstellung zu einer Liquiditätslücke. Angestossen werde damit ein Riesenprojekt, von dem auch die Gemeinden betroffen seien.