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Spezielles Vorgehen in Zug Kantonsrat berät Steuervorlage - aber nur unter Vorbehalt

Noch bevor die nationale Steuerreform-Abstimmung stattfindet, soll der Kantonsrat über die kantonalen Folgen befinden.

«Das ist ein Novum für Zug», räumt Finanzdirektor Heinz Tännler ein. Er hat Änderungen des Steuergesetzes präsentiert, die allenfalls gar nie zum Tragen kommen.

Bei der Vorlage geht es um Anpassungen an das Bundesgesetz. Konkret um die Folgen der Steuerreform, die das Bundesparlament zusammen mit der AHV-Finanzierung zu einem Paket geschnürt und kürzlich verabschiedet hat. Nur: noch ist nicht definitiv, dass diese Steuerreform tatsächlich in Kraft tritt. Denn das Referendum ist angekündigt.

Zug könnte noch immer die Notbremse ziehen

Kommt das Referendum zu Stande, würde die nationale Steuerreform-Abstimmung erst im Mai 2019 stattfinden. Trotzdem bringt die Zuger Regierung die Anpassungen, die sich darauf beziehen, bereits im April in den Kantonsrat. Allerdings, betont Finanzdirektor Tännler, nur in erster Lesung. Die zweite Lesung fände dann nach der nationalen Abstimmung statt. Wird die Steuerreform verworfen, könnte Zug also noch die Notbremse ziehen.

Dass die Zuger Regierung so vorprescht, begründet Heinz Tännler mit Zeitdruck. Die Anpassungen des kantonalen Gesetzes müssten auf Anfang 2020 in Kraft treten. Deshalb könne er die nationale Abstimmung nicht abwarten.

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