- Das Kantonsspital Baden (KSB) sei mitschuldig am Tod eines 49-jährigen Mannes, entschied das Bezirksgericht Baden. Das KSB bestätigt gegenüber SRF einen entsprechenden Bericht der «Aargauer Zeitung».
- Das Spital wird zu einer Schadenersatzzahlung von 100’000 Franken verurteilt. Eine aussergewöhnlich hohe Summe, wie eine Nachfrage bei den grossen regionalen Spitälern zeigt.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob das Spital den Schuldspruch akzeptiert, ist noch offen. Man warte die genau Begründung des Urteils ab und werde dann entscheiden, ob man den Fall ans Obergericht weiterziehen wolle, so dass KSB.
Vor knapp sechs Jahren meldete sich ein 49-jähriger Mann im Notfall des Spitals. Er klagte über Schmerzen in der Brust. Der Mann wurde untersucht, anschliessend aber wieder entlassen. Ein paar Minuten später erlitt er an der Bushaltestelle des KSB einen Herzinfarkt, an dessen Folgen er zwei Jahren später starb.
Aussergewöhnlicher Schadenersatz
Dass eine Schadenersatzklage vor Gericht komme, gäbe es selten. Die grossen Spitäler in der Region Aargau Solothurn sprechen von 1 bis 2 Fällen jährlich. Meistens könne man sich aussergerichtlich einigen, heisst es auf Anfrage.
Dass es bei den Schadensersatzklagen um Beträge im sechsstelligen Bereich geht, ist eher selten. Das KSB spricht von einem «aussergewöhnlichen Fall». Auch aus Sicht der Solothurner Spitäler und des Kantonsspitals Aarau (KSA) ist die Summe hoch. So war beispielsweise der höchste geleistete Schadenersatz im KSA in der letzten 15 Jahren 200’000 Franken.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Kantonsspital Baden wird nun die Begründung des Urteils abwarten. Und dann entscheiden, ob man das Urteil akzeptiert, es weiter zieht oder man nochmals versucht sich mit den Angehörigen zusammenzusetzen und doch noch eine aussergerichtliche Lösung finden kann.