Zum Inhalt springen
Hirslanden Klinik
Legende: Der Anteil der Zusatzversicherten ist laut der St. Galler Regierung bei der Hirslanden Klinik Zürich zu hoch. Keystone

Spitalliste Klinik Hirslanden Zürich erfüllt Kriterien nicht

Die Klinik Hirslanden Zürich soll von der St. Galler Spitalliste gestrichen werden, das heisst, St. Gallern würde dort der Spitalaufenthalt nicht mehr bezahlt. Der Grund: Das Spital hat zu viele Patienten, die zusatzversichert sind. Patienten also, mit denen die Klinik gut verdient.

Die Klinik Hirslanden Zürich erfüllt die Kriterien für einen Verbleib auf der St. Galler Spitalliste nicht. Der Anteil der Zusatzversicherten ist dort zu hoch. Dies hält die Regierung in der Antwort auf einen Vorstoss fest. Nun soll eine Übergangsfrist gesetzt werden.

Zusatzversicherte sind attraktiv

Die St. Galler Regierung hat Ende März einen Vorstoss von SP-Fraktionschef Peter Hartmann über die Folgen der neuen Spitalfinanzierung beantwortet: Seit 2012 müssen die Kantone 55 Prozent der Kosten von Behandlungen an Spitälern übernehmen, die auf ihren Spitallisten aufgeführt sind. 45 Prozent bezahlen jeweils die Krankenversicherer.

Regierung veröffentlicht Zahlen

Die Regierung hat in ihrer Antwort Zahlen zur Spitalliste Akutsomatik veröffentlicht. Danach lag der Anteil der Zusatzversicherten im St. Galler Kantonsspital 2015 bei 21,1 Prozent. In der Spitalregion Rheintal, Werdenberg, Sarganserland betrug der Anteil 15,8 Prozent, für die Spitalregion Fürstenland Toggenburg 14,2 Prozent und für das Spital Linth 14,7 Prozent.

Höhere Werte weist etwa die Hirslanden Klinik Stephanshorn AG mit einem Anteil von 33,2 Prozent aus. In der Geriatrischen Klinik St. Gallen sind es 29,5 Prozent. Mit grossem Abstand am meisten Zusatzversicherte wurden 2015 allerdings von der Hirslanden Klinik Zürich behandelt: Nämlich 74,9 Prozent.

Streichung angedroht

Damit erfülle die Hirslanden Klinik Zürich das Kriterium für einen Verbleib auf der Spitalliste nicht, schreibt dazu die St. Galler Regierung. Der Kanton beabsichtige deshalb im Rahmen der Spitalliste 2017 eine Übergangsfrist zu setzen. «Bei Nichterfüllung des Kriteriums nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Streichung», heisst es in der Stellungnahme.

Meistgelesene Artikel