Gestern verurteilte das Basler Strafgericht einen 39-jährigen Polizisten wegen Amtsmissbrauch zu 30 Tagsätzen à 130 Franken bedingt, also zu einer Strafe von knapp 4000 Franken. Der türkischstämmige Mitarbeiter der Basler Polizei habe für sich selbst über hundert sensible Datensätze von Personen in der Polizeidatenbank abgefragt. Der Verdacht, der Polizist habe diese Abfragen für das türkische Regime gemacht, also gespitzelt, erhärtete sich aber nicht.
Der Anwalt des Polizisten küdigte gestern gegenüber dem Regionaljournal Basel an, dass er den Fall weiterziehen werde: «Ich denke dieses Urteil ist nicht akzeptabel. Ich werde es auf jeden Fall weiterziehen», sagte Anwalt Markus Mattle. Schliesslich habe das Gericht nicht nachweisen können, dass sein Mandant aus dem Abfragen der Daten einen Nutzen gezogen habe. Daten lediglich abzufragen, sei aber kein Amtsmissbrauch. Dazu hätte sein Mandant sein Wissen zu seinem Vorteil nutzen müssen.