Das Willisauer Bezirksgericht hatte den Luzerner Springreiter Paul Estermann im November 2019 verurteilt – am Dienstag lieferte es nun die schriftliche Urteilsbegründung nach. Und es macht deutlich: Nach Würdigung der vorliegenden Beweise sieht es das Gericht als «zweifelsfrei» erwiesen an, dass der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt sei.
Estermann soll mittels starker Peitschenhiebe während des Trainings seine Pferde so stark verletzt haben, dass eine ärztliche Behandlung notwendig war.
Der Springreiter wird mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 4'000 Franken bestraft. Eine gewisse Vorverurteilung durch die Medienberichterstattung führte zu einer leichten Reduktion des Strafmasses. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.
Der Beschuldigte hat gegen das Urteil Berufung angemeldet. Das Urteil des Willisauer Bezirksgericht ist daher nicht rechtskräftig. Nun muss sich das Luzerner Kantonsgericht mit dem Fall befassen.