Morddrohungen, Aufrufe zu Selbstmord, sexuelle Belästigung: Ein Unbekannter klaut die Fotos einer jungen Frau auf Instagram, erstellt damit neue Profile und spricht darauf Drohungen gegen sie aus. Gemäss der Zürcher Staatsanwaltschaft weiss Facebook – der Besitzer von Instagram – wer der mutmassliche Täter ist. Doch Facebook gibt die Daten des mutmasslichen Cyber-Stalkers nicht direkt an die Schweizer Ermittlungsbehörden weiter.
Denn die Rechtslage in solchen Fällen ist komplex. Laut Facebook werden die User-Daten im Ausland gespeichert und daher ist Facebook nicht verpflichtet, sie den Schweizer Behörden auszuhändigen. Stattdessen müssen die Strafverfolger ein internationales Rechtshilfegesuch an das Land stellen, in dem die Daten gespeichert werden. Und diese wiederum müssen die Daten bei Facebook anfragen.
Diese Praxis stört Staatsanwalt und Cybercrime-Experte Stephan Walder: «Meiner Meinung nach muss man vom Speicherbegriff wegkommen. Derzeit müssen wir zuerst ein Rechtshilfeersuchen an den Hauptsitz einer Firma machen. Und dann müssen wir mit einem zweiten Rechtshilfeersuchen die Daten am Speicherort anfragen. Da ist es völlig illusorisch, dass man zeitnah noch an Daten kommt.»
Auch für Jolanda Spiess-Hegglin ist die Situation unbefriedigend. Sie unterstützt mit ihrem Verein #Netzcourage Opfer von Hass im Netz. Sie sagt: «Wir haben ein Analoggesetz aus dem letzten Jahrhundert. Wir sprechen von Bezeichnungen wie “Üble Nachrede” oder “Missbrauch einer Fernmeldeanlage”. Als man diese Begriffe erfunden hat, gab es das Internet noch nicht. Aber solange Cybergewalt und Cybermobbing so schwammige Begriffe sind, von denen viele Leute keine Ahnung haben was das ist oder was das mit einem macht, ist es einfach schwer, da vorwätszukommen.»
Was diese Unsicherheit mit den Opfern macht, welche Lösungen die Politik vorsieht und was Facebook zur Situation sagt, erfahren Sie im Video.