In der Schweiz gibt es immer noch rund 15’000 Menschen, welchen wegen einer psychischen oder geistigen Behinderung das Stimm- und Wahlrecht verweigert wird. Diese Menschen stehen unter einer sogenannten umfassenden Beistandschaft. Diese wird angewendet, wenn eine Person besonders hilfsbedürftig ist und ist die stärkste Form der Beistandschaften.
Mit diesem Ausschluss verstösst die Schweiz aber gegen die UNO-Behindertenrechtskonvention, die sie 2014 ratifiziert hat. Diese verlangt, dass alle Menschen stimmen und wählen dürfen. In anderen europäischen Ländern wie Schweden, Frankreich, Österreich, Italien und Grossbritannien haben Menschen mit Behinderungen bereits das allgemeine Wahlrecht.
Michael Ledergerber ist Geschäftsführer der Selbsthilfeorganisation für Menschen mit Handicap Procap Luzern, Ob- und Nidwalde, SP-Kantonsrat sowie Vater von zwei Töchtern mit Behinderung. Wenn diese das Stimm- und Wahlrecht hätten, stünde Ledergerber vor einer grossen Herausforderung: «Wie könnte ich dem gerecht werden? Ich wüsste nicht, wie ich meiner Tochter eine Abstimmungsvorlage erklären könnte, dass sie es versteht.» Deshalb findet er, dass Menschen unter umfassender Beistandschaft nicht zwingend das Wahl- und Stimmrecht bräuchten. «Aber ich finde es wichtig, dass alle, die wählen möchten und können, dies auch tun können.»
Hier liegt ein weiteres Problem bei der politischen Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung. Sabrina Gaetani zum Beispiel konnte bis vor wenigen Jahren nicht abstimmen und wählen, obwohl sie das Recht dazu hatte. «Mir hat es einfach niemand Zuhause gelehrt.» Unterstützung bekam sie von einem Behindertenverband. Seither ist sie politisch aktiv und war auch dabei, als Easyvote zusammen mit Insieme Wahlunterlagen in einfacher Sprache herausgebracht haben. Die komplizierten Abstimmungs- und Wahlunterlagen seien eine Hürde für viele Menschen mit geistiger Behinderung: «Da werden viel zu lange Sätze und zu komplizierte Wörter verwendet», sagt Gaetani. Beim Bund gibt es aber derzeit keine Pläne, Abstimmungsunterlagen auch in leichter Sprache zu verschicken.