- Ab Sommer gilt zwischen der Stadt St. Gallen und dem katholischen Konfessionsteil eine neue Vereinbarung.
- Das bedeutet: Die städtischen Schülerinnen und Schüler dürfen frei wählen, wo sie zur Schule gehen möchten.
- Das Problem: Die Flade hat zu viele Anmeldungen erhalten.
- Aus diesem Grund musste das Los entscheiden.
- 80 Sechstklässler dürfen nicht an die Flade.
In der Stadt St. Gallen gilt die freie Schulwahl. Das heisst: Die Schülerinnen und Schüler dürfen selbst wählen, welche Oberstufe sie besuchen möchten. Weil die Stadt eine neue Vereinbarung mit der Flade abgeschlossen hat, können sich die Schülerinnen und Schüler auch für diese Schule anmelden.
Das Problem: Die Vereinbarung zwischen der Stadt und der Flade sieht vor, dass maximal 30 Prozent der städtischen Schüler die Flade besuchen. Die restlichen 70 Prozent gehen in einem anderen städtischen Oberstufenschulhaus zur Schule.
Das Los hat entschieden
Für das neue Schuljahr sind bei de Flade über 240 Anmeldungen eingegangen, wie das «St. Galler Tagblatt» berichtet. Zu viele. Deswegen musste das Los entscheiden. Rund 80 Sechstklässler haben eine Absage erhalten. «Es tut mir weh für diese Kinder. Andererseits muss man sagen, das Losverfahren war gerecht. Wir selektionieren nicht mehr selbst und sagen, 'du darfst und du nicht'», sagt Schulpräsidentin Margrit Stadler.
Es tut mir sehr weh für diese Kinder.
Nicht vom Losentscheid betroffen sind Schülerinnen und Schüler aus den umliegenden Gemeinden Mörschwil, Untereggen und Eggersriet-Grub. Mit ihnen habe die Flade seit Jahren eine Vereinbarung, sagt Stadler. Sie hätten deshalb einen Platz auf sicher.
Warum aber die Stadt St. Galler Kinder nicht? Der zuständige Stadtrat Markus Buschor verweist auf die Vereinbarung, die mit der Flade getroffen wurde. Und ergänzt: «Wir sind verantwortlich für die Kinder, die in der Stadt St. Gallen die Schule besuchen und deren Eltern hier Steuern bezahlen. Sie haben die Möglichkeit, ihre Kinder hier unentgeltlich in eine öffentliche Schule zu schicken - sei es in eine städtische Schule oder in die Flade.»
Rekursmöglichkeit und Warteliste
Eltern, die mit dem Losentscheid nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, Rekurs einzulegen. Oder sie können darauf hoffen, dass ein Kind mit einem fixen Platz den Sprung ins Untergymnasium der Kantonsschule schafft und der Platz wieder frei wird.