- Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Privatklinik Hirslanden gutgeheissen. Die St. Galler Regierung muss die Leistungsaufträge an die Hirslandenklinik neu beurteilen.
- Streitpunkt sind Leistungen im Bereich Kardiologie, Gynäkologie und Gefässchirurgie. Hier wollte die Hirslandenklinik Leistungsaufträge des Kantons.
- Die St. Galler Regierung lehnte diese ab mit der Begründung, dass mit dem Auftrag an Hirslanden Parallelstrukturen und Überkapazitäten im Kanton geschaffen würden.
- Das Bundesverwaltungsgericht stützt aber die Beschwerde der Privatklinik, und zwar aus formellen Gründen.
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St. Galler Spitalliste Teilerfolg für Hirslandenklinik
SRF 1, Regionaljournal Ostschweiz; 12.03 Uhr; wehm