Vorgeschichte: Im Februar 2017 hat das Schweizer Stimmvolk die Unternehmenssteuerreform III abgelehnt. Das Bundesparlament hat nun Ende September das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) verabschiedet. Die Kantone werden damit verpflichtet, ihre Steuergesetze anzupassen. Ein Ziel dabei ist, die Gesetze so anzupassen, dass die internationale Akzeptanz wieder hergestellt wird.
Massnahmen: Der Kanton St. Gallen soll als Wirtschafts- und Steuerstandort weiterhin attraktiv sein, heisst es in einer Mitteilung der St. Galler Staatskanzlei. Unter anderem soll die Gewinnsteuer für juristische Personen von 17,4 Prozent auf 14,94 Prozent reduziert werden. Ausserdem seien für natürliche Personen Steuerentlastungen im Umfang von jährlich 25 Millionen Franken geplant. So soll beispielsweise der maximale Versicherungsprämienabzug für Erwachsene erhöht werden.
Konsequenzen: Das Massnahmenpaket führt bei einer rein statischen Betrachtung zu Steuerausfällen. Wie der Kanton mitteilt, belaufen sich die geschätzten Mindereinnahmen für den Kanton auf 35 Millionen Franken, für die politischen Gemeinden auf 27,2 Millionen Franken und für die Kirchgemeinden auf 4,5 Millionen Franken. Aber: Eine langfristige Betrachtung zeige, dass ein Verzicht auf die vorgeschlagenen Massnahmen deutlich grössere Risiken mit sich bringen würde.
Natürliche Personen: Mit der Vorlage werden Entlastungen zu Gunsten der natürlichen Personen in Form eines höheren Abzugs für Versicherungsprämien vorgeschlagen. Damit gehen weitere Mindereinnahmen einher. Sie betragen für den Kanton 24,7 Millionen Franken, 26,6 Millionen Franken für die politischen Gemeinden und 5,1 Millionen Franken für die Kirchgemeinden.