Zum Inhalt springen

Staatenloses Land Ein Niemandsland, das nicht zur Schweiz gehörte

Im Grenzgebiet von Aargau, Baselland und Solothurn liegt der ehemalige Heimatlosenplatz. Eine historische Kuriosität.

Es scheint ein kleines Tal zu sein, wie es im Jura viele gibt. Doch es hat eine ganz spezielle Geschichte, gehörte bis 1931 zu keinem Kanton. Das Gebiet rund um das Tal zwischen den Gemeinden Wittnau (AG), Kienberg (SO) und Anwil (BL) war über Jahrhunderte ein rechtsfreier Raum.

Wie es zu dieser Kuriosität kam, sei heute nicht mehr zu belegen, sagt Christoph Benz, der sich intensiv mit der Geschichte des Gebiets beschäftigt hat. Auf Karten des 19. Jahrhunderts ist das Gebiet in Form eines Dreiecks explizit ausgewiesen. Davor gab es kaum genaue Karten der Region.

Das Gebiet war unter dem Namen Heimatlosen- oder Vagantenplatz bekannt. Benannt war das Gebiet also nach den Menschen, die umherzogen, den heutigen Fahrenden. Ihnen hätte das Tal Schutz bieten können, sie vor staatlicher Willkür beschützen.

Heute ist das Tal mit Gebüsch und Dornengestrüpp überwachsen, es gibt kaum ein Durchkommen. Die Hänge sind steil. Ob früher tatsächlich Heimatlose hier Schutz gesucht hatten? Es gäbe Erzählungen davon, aber gesicherte Informationen gebe es dazu nicht, sagt Christoph Benz.

Aus heutiger Sicht kann man sich nicht vorstellen, dass hier jemand Schutz gesucht hat.
Autor: Christoph Benz Lehrer Wittnau

Erst 1931 bereinigten die Kanton Aargau, Baselland und Solothurn die Grenzen in diesem Gebiet. Die Kantonsgrenzen führen seitdem nicht mehr um das Tal herum, sondern befinden sich im Tal. Ein Grenzstein markiert den Ort, wo die drei Kantone zusammentreffen.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel