- Es sei grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden, für die lokale Verkehrssicherheit zu sorgen, findet das Aargauer Verwaltungsgericht.
- Deshalb kann die Stadt Baden an der Gstühl-Kreuzung nun eine Anlage zur Verkehrsüberwachung bauen.
- Die Anlage registriert nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch das Fahren bei Rotlicht.
- Die Regierung hatte das Gesuch der Stadt abgelehnt. Das Gerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Stadt Baden wollte diese Anlage schon lange installieren. Ihre Argumentation: An der Gstühl-Kreuzung (Bruggerstrasse, Rütistrasse, Stadtturmstrasse) registriere man sehr viele Übertretungen, also zu hohe Geschwindigkeiten, Überfahren von Rotlicht und auch falsches Abbiegen. Es handle sich zwar um eine Kantonsstrasse, es gehe aber um die lokale Sicherheit und deshalb habe die Stadt das Recht, eine derartige Überwachungsanlage zu installieren.
Gegen diese Pläne gab es viel Widerstand. Die Gegner führten ins Feld, es gebe gar nicht viele Unfälle an der Gstühl-Kreuzung. Und vor allem: Dem Stadtrat gehe es gar nicht um die Sicherheit, sondern um das Geld. Mit der Überwachungsanlage wolle er die Stadtkasse aufbessern. In der Tat hatte die Stadt im Budget 2018 schon einen Betrag von 700'000 Franken an Einnahmen durch Bussen dieser Anlage eingeplant.
Stadt gegen Kanton
Der Aargauer Regierungsrat hatte keine Freude an den Plänen der Stadt Baden. Auch der Grosse Rat äusserte sich ablehnend dazu. Es handle sich um eine Kantonstrasse, es gehe nicht an, dass eine kommunale Behörde an einer solchen Strasse eine Überwachungsanlage installieren könne.
Gegen den ablehnenden Entscheid der Regierung machte der Badener Stadtrat eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Dieses heisst diese Beschwerde nun gut. Das Gericht gibt der Stadt also grünes Licht für die Installation der Überwachungsanlage.
Baurechtlich und verkehrspolizeilich legal
Das Gericht beurteilte einerseits die baurechtliche Situation der Überwachungsanlage. Die Stadt beanspruche dafür zwar kantonale Infrastruktur (Lichtsignalanlage, Signalträger). Das sei aber in Ordnung, die Regierung habe die Baubewilligung zu erteilen. Ein Nachteil entstehe dem Kanton nicht durch die Überwachungsanlage.
Die Gemeinden verfügen über eine erhebliche Entscheidungsfreiheit, wie sie die lokale Verkehrssicherheit gewährleisten wollen.
Das Verwaltungsgericht prüfte andererseits auch, ob die Anlage in verkehrspolizeilicher Hinsicht zulässig sei. Auch dies bejaht das Gericht. Es sei grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden, für die lokale Verkehrssicherheit zu sorgen. «Ihnen kommt in diesem Bereich Gemeindeautonomie zu. Damit verfügen sie über eine erhebliche Entscheidungsfreiheit, wie sie die lokale Verkehrssicherheit gewährleisten wollen», teilt das Verwaltungsgericht mit.
Die Gstühl-Kreuzung in Baden sei stark befahren und es gebe zahlreiche «zum Teil massive» Rotlichtübertretungen. Es gebe «ein ausgewiesenes öffentliches Interesse, die Gefahrenstelle mittels einer stationären Überwachungsanlage sicherer zu gestalten», so das Gericht. Es heisst deshalb die Beschwerde der Stadt Baden gut. Nun muss das kantonale Baudepartement eine Baubewilligung erteilen.
Mit seinem Urteil liegt das Verwaltungsgericht voll und ganz auf der Linie von Matthias Gotter, Stadtrat von Baden und zuständig für die öffentliche Sicherheit: «Es steht ja im Gesetz, dass eine Gemeinde für die kommunale Sicherheit zuständig ist. Deshalb habe ich nie begriffen, warum das auf einer Kantonsstrasse innerhalb einer Gemeinde nicht der Fall sein soll.»