Was ist entschieden worden? 23 Jahre lang hat die Projektwerkstatt in der Stadt St. Gallen finanzielle Unterstützung vom Kanton für ein Integrationsprojekt für Arbeitslose bekommen. Unter anderem wurde eine Velowerkstatt betrieben. Nun hat ein anderes Projekt den Zuschlag bekommen. Dagegen legte die Projektwerkstatt Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein. Das Verwaltungsgericht hat nun im Sinne des Kantons entschieden, das heisst der Kanton kann mit dem Siegerprojekt die Verträge abschliessen. Das bestätigt Walter Abderhalden, Abteilungsleiter bei der kantonalen Arbeitslosenversicherung.
Warum wurde so entschieden? Der Kanton vergibt all vier Jahre die Integrationsprojekte für Arbeitslose neu. Der Grund, dass nun ein anderes Projekt den Zuschlag bekommen hat, sei das Geld, sagt Abderhalden. Das Siegerprojekt koste weniger.
Wie geht es weiter? Wer den Zuschlag bekommen hat, will Walter Abderhalden erst sagen, wenn die Verträge unterschrieben sind. Die Projektwerkstatt kann gegen den Entscheid innert 30 Tagen Beschwerde beim Bundesgericht einlegen.Ob sie dies tun werde, konnte Geschäftsleiter Hansueli Salzmann noch nicht sagen. Zurzeit seien sie daran, sämtliche Aspekte abzuklären. Ziel sei aber, dass es die Velowerkstatt auch in Zukunft gebe.