In einer ersten Lesung war der Nationalrat noch auf der Seite von Uri und Zug. Nun ist der Nationalrat umgeschwenkt: Er hat die Änderung am Freitag in der Schlussabstimmung versenkt, mit 103 zu 90 Stimmen. Das letzte Wort hätte das Volk gehabt, weil es sich um eine Verfassungsänderung handelte. Nun ist das Geschäft aber vom Tisch. Damit muss Uri für die Wahlen 2020 sein Wahlsystem ändern.
Die Änderung ging auf Standesinitiativen der Kantone Zug und Uri zurück. Das Ziel war es, den Kantonen mehr Freiheit einzuräumen beim Verfahren zur Wahl ihrer Behörden.
Hintergrund: Immer mehr Vorgaben des Bundesgerichts
Das Bundesgericht hatte die Anforderungen ans Wahlsystem in den letzten Jahren immer mehr präzisiert. Grundsätzlich legt es Wert darauf, dass die Stimmen aller Wählerinnen und Wähler in gleicher Weise zum Wahlergebnis beitragen und bei der Mandatsverteilung berücksichtigt werden. Unter dem Titel «Proporzwahlrecht» sollen nicht faktische Majorzwahlen durchgeführt werden dürfen.
In mehreren Urteilen hat das Bundesgericht daher festgehalten, dass keine Wahlkreise zulässig sind, in denen es für ein Mandat mehr als 10 Prozent der Stimmen braucht. In jedem Wahlkreis müssen somit mindestens 9 Sitze vergeben werde.
Urner Justizdirektorin ist vom Entscheid überrascht
Die Urner Justizdirektorin Heidi Z'Graggen zeigt sich erstaunt vom Entscheid des Nationalrats: «Ich habe mit dieser Kehrtwende nicht gerechnet», sagt sie. «In der Herbstsession sah es noch so aus, als komme die Vorlage durch, und jetzt ist sie plötzlich vom Tisch.» Die Urner Regierung werde nun in der nächsten Sitzung das weitere Vorgehen beschliessen müssen.
Wie dieses Vorgehen konkret aussieht, lasse sich noch nicht sagen, sagt Z'Graggen. Sicher sei nur: «Wir können uns jetzt keine Verzögerungen mehr erlauben.» Bis zu den Wahlen im März 2020 ein neues Wahlsystem hinzubekommen sei eine «grosse Herausforderung».