- Im Kanton Bern sollen Ladeninhaber ihre Geschäfte bald an vier Sonntagen pro Jahr öffnen können, nicht mehr nur an zwei wie heute.
- Das hat der bernische Grosse Rat anlässlich einer Revision des Handels- und Gewerbegesetzes beschlossen.
- Dafür müssen die Läden an Samstagen wie bisher um 17 Uhr schliessen und dürfen nicht bis 18 Uhr offen sein.
Am Dienstag drehten sich die Diskussionen im bernischen Grossen Rat vor allem um die Frage, ob eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten fürs Personal zumutbar sei. 40'000 Personen arbeiteten im Kanton Bern im Detailhandel, hiess es.
Links-grüne Volksvertreter sagten, das Verkaufspersonal sei schon belastet genug; es wolle keine zusätzlichen Sonntagsverkäufe. Auch die EDU und die EVP waren gegen eine Liberalisierung. Nicht die Umsätze der Geschäfte stiegen, sondern lediglich die maximal zulässige Öffnungszeit.
Die Befürworter längerer Öffnungszeiten hingegen sagten, die Ladenbesitzer würde nicht gezwungen, ihre Geschäfte länger zu öffnen. Sie könnten sie nach der Gesetzesrevision länger offen halten. Längere Öffnungszeiten hülfen ihnen im Kampf gegen den Onlinehandel und verschaffe ihnen Flexibilität.
Das Referendum kommt
Noch ist nicht klar, ob dieser Kompromiss, diese Gesetzesänderungen so in Kraft treten. Am Dienstag war im Grossen Rat mehrfach die Rede von einem möglichen Referendum gegen das Gesetz.
Diese Ankündigung blieb nicht ohne Folgen: Die Gewerkschaft Unia teilte mit, dass sie eine Unterschriftensammlung starten will – zusammen mit dem Berner Gewerkschaftsbund und politischen Parteien. Sammelt Unia 10'000 gültige Unterschriften, kommt es zu einer Volksabstimmung.
Und wie sieht es im Rest der Schweiz aus?
Im gesamtschweizerischen Vergleich befindet sich der Kanton Bern mit seiner heutigen Regelung der Ladenöffnungszeiten nach Angaben der Kantonsregierung etwa im Mittelfeld der Kantone. Er würde es diesen Angaben zufolge auch bleiben, wenn die Zahl der Sonntagsverkäufe auf vier erweitert würde.
Es gibt Kantone, welche keine Regelung kennen, aber auch Kantone, welche nur einen bewilligungsfreien Sonntagsverkauf zulassen.