Die Bürgerlichen wollten die Berechnung des Grundbedarfs für den Lebensunterhalt und die Wohngelegenheit in Abhängigkeit ändern. Sie schlugen vor, die Anzahl Steuerjahre beziehungsweise die Anzahl AHV-Beitragsjahre in die Berechnung einzubauen.
Der Regierungsrat findet jedoch in seiner Stellungnahme vom Freitag, dies würde «zu einer grundsätzlichen Änderung des heute geltenden Systems führen und wäre schweizweit einmalig».
Der Regierungsrat weist darauf hin, dass das neue Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) Verschärfungen bringen werden. Das Gesetz werde ab 2018 gelten. Es legt die Basis, dass bei Missachtung von Auflagen die Sozialhilfe gekürzt oder gestrichen werden kann.
Damit verfügen die Behörden gemäss Regierungsrat über ein Instrumentarium, das es erlaubt, unkooperatives oder gar missbräuchliches Verhalten wirksam zu bekämpfen. Auch die Regelung zum automatischen Datenaustausch zwischen den Gemeinden helfe mit, Missbräuche zu verhindern.
Sozialen Frieden bewahren
Grossräte der SVP, FDP und CVP begründeten ihre Forderung damit, dass die Ausgaben für die Sozialhilfe ständig anstiegen.
Ab 2018 müssten die Gemeinden die Kosten vollumfänglich bezahlen, da sich der Kanton als Folge der neuen Aufgabenteilung aus der Verantwortung nehme.
Nicht nur die Gemeinden würden vermehrt unter Druck geraten, sondern auch das System der Sozialhilfe, also die Richtlinien der Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), heisst es in der Begründung der Motion.
Der soziale Friede sei gefährdet. Für die Bevölkerung sei es unverständlich, warum Personen, die teilweise keinen einzigen Tag gearbeitet hätten, die gleich hohen Sozialhilfeleistungen erhalten würden.