Steingärten und Sichtschutzwände in privaten Gärten erfreuen sich seit einigen Jahren zunehmender Beliebtheit, teilt die Gemeinde Heiden mit. Solche Bauten seien jedoch untypisch für die Gegend. «Wir haben einen denkmalgeschützten Dorfkern und das passt einfach nicht - auch nicht zum Appenzellerland», sagt Sibilla Sutter, Leiterin Bau und Planung.
Für die Bewilligungspraxis einzelner Bauten in privaten Gärten und für die Beratung von Grundeigentümern hat die Gemeinde nun Gestaltungsrichtlinien erarbeitet. Diese sollen als verbindliche Richtschnur im Bewilligungsverfahren dienen.
«Wir legen Wert auf viel Grünraum und es ist uns wichtig, dass es den Bewohnern möglich ist, den Kontakt zu den Nachbarn zu wahren», fasst Sutter die Gestaltungsrichtlinien zusammen. Beim Bau von Gartenanlagen sei zudem wichtig, dass Materialien aus der Region verwendet würden.
Verständnis schaffen
Kantons- oder sogar schweizweit nehme Heiden mit seinen Gestaltungsrichtlinien und Empfehlungen für die Aussenräume eine Vorreiterrolle ein, heisst es bei der Gemeinde. «Wir erhielten schon positive Reaktionen von ausserhalb des Dorfes - noch bevor die Bestimmungen erlassen waren», sagt Bauchefin Sutter.
In den wenigen Fällen, bei denen aufgrund der neuen Richtlinien bereits keine Baubewilligung erteilt wurde, seien die Reaktionen «natürlich nicht nur positiv» gewesen. Künftig wolle man auf die Grundeigentümer zugehen und das Gespräch suchen, sagt Sibilla Sutter. Ziel sei es, ein Verständnis zu schaffen, was es für das Ortsbild bedeuten würde, wenn es zu viele Steingärten gäbe.