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Steuerabzug für Autopendler Freiburger Kantonsparlament will keine Obergrenze

Der Staatsrat schlug als Kompromiss 15’000 Franken vor. Das Parlament war dagegen. Der Entscheid fiel hauchdünn.

Im Kanton Freiburg konnte ein Steuerzahler 44’000 Franken Fahrkosten von den Steuern abziehen, ein anderer 36’000 Franken. Auch wenn das Einzelfälle sind. «Vielfahrer werden belohnt», ärgert sich SP-Grossrat und Stadtpräsident Thierry Steiert. «Weit weg vom Arbeitsplatz wohnen lohnt sich.»

Zusammen mit einem FDP-Ratskollegen verlangte er deshalb eine Obergrenze beim Steuerabzug.

Weit weg vom Arbeitsplatz wohnen lohnt sich.
Autor: Thierry Steiert SP-Grossrat und Stadtpräsident

Jeder vierte Freiburger und jede vierte Freiburgerin pendelt zur Arbeit; viele mit dem Auto. «Freiburg würde ein Eigentor schiessen», entgegnete Romain Collaud, ein anderer FDP-Grossrat. Es gehe nicht ums Geld. «Es geht um Zeitgewinn und Lebensqualität», fügte CVP-Grossrätin Anne Meyer Lötscher an.

Es geht um Zeitgewinn und Lebensqualität.
Autor: Anne Meyer Lötscher CVP-Grossrätin

Der Freiburger Staatsrat schlug als Kompromiss einen Steuerabzug von maximal 15’000 Franken vor – und scheiterte damit. Die Abstimmung im Parlament fiel Unentschieden aus: 49 zu 49.

Der Ratspräsident und SVP-Grossrat Roland Mesot fällte den Stichentscheid. Er lehnte die Motion ab. Wer im Kanton Freiburg mit dem Auto zur Arbeit pendelt, darf die Fahrkosten weiterhin unbeschränkt von den Steuern abziehen.

Wie machen es Bund und andere Kantone

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Bei den Bundessteuern ist seit 2016 ein maximaler Steuerabzug von 3000 Franken möglich. Im Kanton Bern können steuerpflichtige, die mit dem Auto pendeln, höchstens 6700 Franken an Kantons- und Gemeindesteuern abziehen. Im Kanton Wallis können maximal 40’000 Kilometer verrechnet werden. Zu 0,40 Franken pro Kilometer. Maximal sind das 16’000 Franken.

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