Im Kanton Freiburg konnte ein Steuerzahler 44’000 Franken Fahrkosten von den Steuern abziehen, ein anderer 36’000 Franken. Auch wenn das Einzelfälle sind. «Vielfahrer werden belohnt», ärgert sich SP-Grossrat und Stadtpräsident Thierry Steiert. «Weit weg vom Arbeitsplatz wohnen lohnt sich.»
Zusammen mit einem FDP-Ratskollegen verlangte er deshalb eine Obergrenze beim Steuerabzug.
Weit weg vom Arbeitsplatz wohnen lohnt sich.
Jeder vierte Freiburger und jede vierte Freiburgerin pendelt zur Arbeit; viele mit dem Auto. «Freiburg würde ein Eigentor schiessen», entgegnete Romain Collaud, ein anderer FDP-Grossrat. Es gehe nicht ums Geld. «Es geht um Zeitgewinn und Lebensqualität», fügte CVP-Grossrätin Anne Meyer Lötscher an.
Es geht um Zeitgewinn und Lebensqualität.
Der Freiburger Staatsrat schlug als Kompromiss einen Steuerabzug von maximal 15’000 Franken vor – und scheiterte damit. Die Abstimmung im Parlament fiel Unentschieden aus: 49 zu 49.
Der Ratspräsident und SVP-Grossrat Roland Mesot fällte den Stichentscheid. Er lehnte die Motion ab. Wer im Kanton Freiburg mit dem Auto zur Arbeit pendelt, darf die Fahrkosten weiterhin unbeschränkt von den Steuern abziehen.