Freiburg legt der Steuererklärung auch gleich einen Einzahlungsschein bei. Viermal kann man die Frist verlängern – für insgesamt 80 Franken. Das machen viele, «ungefähr jeder vierte Steuerzahler», erklärt Alain Mauron, Vorsteher der Steuerverwaltung des Kantons Freiburg. Alles geschehe automatisch, «das erleichtert uns die Arbeit».
Damit werden allgemeine Ausgaben finanziert.
Für den Kanton Freiburg lohnt sich dieses System. Dank Fristverlängerungen flossen in den letzten vier Jahren rund 3,5 Millionen Franken in die Staatskasse. «Damit werden allgemeine Ausgaben finanziert», so Alain Mauron. Immer noch gebe es jedoch auch Leute, die ihre Steuererklärung nicht einreichten. «Wir müssen jedes Jahr rund 7000 Steuerzahlende büssen».
Der Blick nach Bern und ins Wallis
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Auch im Kanton Wallis wird ein Einzahlungsschein mit der Steuererklärung mitgeliefert. Eine Fristverlängerung ist dreimal möglich, für insgesamt sechzig Franken. Im Kanton Bern zahlen Leute, die schriftlich oder telefonisch eine Fristverlängerung beantragen, zwanzig Franken. Die Frist dauert dann bis Mitte September. Wer die Fristverlängerung selber online ausfüllt, zahlt nichts.
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