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Winterlicher Wald mit Nebelschwaden
Legende: Die Initiative verlangt vom Kanton 16 statt 5 Millionen jährlich für den Wald. Die Abstimmung ist am 23. September 2018. Keystone

Steuergeld für den Wald Aargauer Regierungsrat lehnt Wald-Initiative ab

Förster und Waldbesitzer fordern mehr Geld vom Kanton für ihre Leistungen zu Gunsten der Allgemeinheit. Der Wald sei Aufgabe der Gemeinden, winkt die Regierung jetzt ab.

Der Aargauer Regierungsrat ist gegen eine höhere Entschädigung der Waldbesitzer aus der Staatskasse. Er lehnt die Volksinitiative «JA! für euse Wald» ohne Gegenvorschlag ab. Beim Wald handle es sich um eine kommunale Aufgabe.

Vor allem die lokale Bevölkerung erhole sich im Wald, schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft vom Freitag an das Parlament. Zudem seien die Bedürfnisse in ländlichen und städtischen Gemeinden sehr unterschiedlich. Daher sei es an den Gemeinden, die «erwünschten Erholungsleistungen» mit den Waldbesitzern auszuhandeln.

Analog zum Unterhalt von Freizeit- und Sportanlagen oder Schulanlagen von Volksschulen, die typische Gemeindeaufgaben darstellten, sollen die Gemeinden auch über die Entschädigung von Erholungsleistungen autonom entscheiden können.

Breit abgestütztes Komitee

Die Volksinitiative «JA! für euse Wald» ist im Februar mit mehr als 10'000 Stimmen eingereicht worden. Damit eine Volksinitiative im Kanton Aargau zustande kommt, müssen innerhalb eines Jahr 3000 Stimmberechtigte das Begehren unterzeichnen.

Dem Initiativkomitee gehören der kantonale Försterverband, der Waldwirtschaftsverband und der Verband der Ortsbürgergemeinden an. Mit dabei sind auch Grossräte aus den Reihen der Parteien SVP, FDP, CVP und SP sowie der Präsident des Bauernverbands und der Geschäftsführer der Umweltorganisation Pro Natura.

«Nicht finanzierbar»

Die Volksinitiative will, dass der Kanton pro Einwohnerin und Einwohner einen Beitrag von mindestens 25 Franken zahlt zugunsten des Waldes. Das würde einen Gesamtbetrag von 16,4 Millionen Franken pro Jahr ergeben – rund ein Prozent der Kantonssteuern, wie die Regierung vorrechnet.

Aktuell beläuft sich der Beitrag des Kantons an die Waldpflege auf jährlich 4,5 Millionen Franken (Durchschnitt der Jahre 2006 bis 2016) oder rund 6,80 Franken pro Einwohnerin und Einwohner. Zusammen mit einem Beitrag des Bundes erhalten die Aargauer Waldeigentümer rund 6 Millionen pro Jahr.

In Anbetracht der finanziellen Lage des Kantons komme die Initiative «zur Unzeit» und sei «nicht finanzierbar», betont die Regierung in ihrer Stellungnahme.

Heute zahlt der Kanton für Naturschutzmassnahmen, für die Jungwaldpflege und für Leistungen der Forstreviere. Die Initiative verlangt, dass die Waldbesitzer auch für die zunehmende Nutzung des Waldes durch die Allgemeinheit entschädigt werden.

Rund zwei Drittel des Aargauer Waldes gehören den Ortsbürgergemeinden. Bei den meisten von ihnen stellt der Wald das Vermögen dar. Weil der Holzpreis stark gesunken ist, verdienen sie mit der Waldbewirtschaftung immer weniger Geld, wenn überhaupt noch. Deshalb suchen sie andere Einnahmequellen.

Regierung befürchtet mehr Bürokratie

Für den Regierungsrat sind aus wettbewerbsrechtlicher Sicht auch Beiträge an die Holzförderung problematisch und wenig zielführend. Gemeinden und Kanton als wichtigste Holzproduzenten könnten einen wesentlichen Beitrag leisten, indem sie Holz unter Einbezug von wirtschaftlichen Kriterien bei eigenen Vorhaben einsetzten.

Bei einer Annahme der Volksinitiative würden gemäss Regierungsrat alle öffentlichen und privaten Waldeigentümer im Aargau beitragsberechtigt. Die Regierung rechnet mit einem grossen administrativen Aufwand für die von der Initiative geforderten Leistungsvereinbarungen, die Entwicklung eines neuen, leistungsorientierten Beitragssystems, und die notwendige Vollzugskontrolle.

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