- Zwischen 2014 und 2016 stellte die Kontrollstelle ZPK im Kanton Baselland einen Teil der GAV-Kontrollen dem Bund UND dem Kanton in Rechnung
- Die Baselbieter Regierung habe eine solche Doppelfinanzierung zwar nicht beabsichtigt, sie sei aber rechtlich zulässig.
- Insgesamt geht es um mutmasslich doppelt bezahlte Kontrollen in der Höhe von bis zu 1,5 Millionen Franken
Ob Schreiner oder Maler: Wer im Baselbiet auf einer Baustelle arbeitete, musste jederzeit damit rechnen kontrolliert zu werden. Kontrolliert aber nicht etwa vom Kanton, sondern von Kontrolleuren eines privaten Vereins, der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle, kurz ZPK.
Die ZPK-Kontrolleure überprüften, ob zum Beispiel Schreiner oder Maler die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) einhielten oder nicht. Sie fragten deshalb nach dem Lohn, Arbeitszeiten und Anstellungsverhältnis. Für diese Kontrollen wurden sie aber unterschiedlich entschädigt. Denn je nachdem, ob ein GAV nur im Baselbiet gültig ist oder in mehreren Kantonen, gilt er als kantonal oder national und für die nationalen GAV stellten die ZPK-Kontrolleure dem Bund Rechnung: Dieser zahlte 500 Franken pro Kontrolle.
Beim Kanton und beim Bund kassiert
Doch die ZPK stellte für all die nationalen GAV nicht nur dem Bund Rechnung, sondern auch dem Kanton. So kassierte die ZPK zum Beispiel bei der Kontrolle eines Schreiners doppelt: einmal vom Bund und noch einmal vom Kanton. Vor kurzem wurde die Baselbieter Regierung über diese «Doppelfinanzierung» informiert. In einer Stellungnahme heisst es bei der Volkswirtschaftsdirektion, eine solche Doppelfinanzierung sei zwar von der Regierung nie beabsichtigt gewesen, sie sei aber nach kantonalem Recht zulässig.
Die ZPK, ein gemeinsamer Verein von Gewerkschaften und Arbeitgebern, weisst diese Vorwürfe zurück. ZPK-Präsident und Gewerkschafter Sascha Haltinner nimmt nur schriftlich Stellung und hält fest: Man habe nie doppelt kassiert. Schliesslich bezahle der Kanton im Gegensatz zum Bund auch für Prävention oder für die Kontrolle von Schweizer Betrieben. Man habe also mehr Aufwand. Und die ZPK greift die Baselbieter Regierung an: Wer hier von einer Doppelfinanzierung rede, betreibe «eine gezielte Irreführung, um die vorbildliche gesetzliche Grundlage in Sachen Kontrollen zu unterminieren und die Kontrolltätigkeit in Baselland zurückzubinden.»
Kontrollstelle schwamm im Geld
Komme dazu, dass die 500 Franken vom Bund nicht ausreichen würden, um eine Kontrolle zu finanzieren. Allerdings zeigt ein Blick auf die Rechnung der ZPK, dass es der Kontrollstelle in den vergangenen Jahren sehr gut ging. So konnte diese zum Beispiel im Jahr 2014 eine Viertel Million Franken Rückstellungen verbuchen und machte trotzdem noch einen Gewinn von gegen hunderttausend Franken. Die ZPK schreibt dazu: Man habe Reserven benötigt für die Kontrolltätigkeit. Die Rückstellungen habe man für Investitionen vorgenommen, zum Beispiel für Software.
Die Baselbieter Regierung liess sich kürzlich über diese Doppelfinanzierung in den Jahren 2014 bis 2016 informieren, auch darüber, dass der Bund Geld zurückfordern könnte, wenn er realisiere, dass die Kontrollstelle doppelt kassiert habe. Im schlimmsten Fall bis zu 1,5 Millionen Franken.
Beim Staatssekretariat für Wirtschaft Seco erfuhr man vom «Regionaljournal Basel» von Radio SRF von dieser Doppelfinanzierung. Noch seien Abklärungen am Laufen, man könne deshalb derzeit keine Stellung nehmen.
(Regionaljournal Basel 17.30 Uhr)