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Steuergesetzrevision Obwalden Pendler dürfen weiterhin die vollen Fahrkosten abziehen

  • Das Parlament hat am Mittwoch zwei Nachträge zur Steuergesetzrevision 2018 deutlich an die Regierung zurückgewiesen – mit 41 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
  • Der Hintergrund der Diskussionen: 2014 hiessen die Stimmberechtigten die Fabi-Vorlage (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) gut. Das bedeutet für Obwalden unter anderem Mehrkosten von jährlich 2,65 Millionen Franken, ab 2018 solche von über 3,16 Millionen.
  • Die dafür notwendigen Mehreinnahmen hätte die Regierung mit zwei Massnahmen erreichen wollen: Einerseits schlug sie vor, den Fahrkostenabzug in der Steuererklärung auf 6000 Franken zu begrenzen.
  • Andererseits wollte sie den Pauschalabzug der übrigen Berufskosten bei unselbständiger Erwerbstätigkeit auf 5 Prozent des Nettolohns oder auf maximal 4000 Franken anpassen.

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