Diese Unternehmen sollen die Möglichkeit erhalten, höhere Gewinnsteuern zu zahlen, als sie eigentlich müssten. Die Massnahme sei ein Anliegen von Gesellschaften mit internationalen Beziehungen: «Sie müssen im Ausland den Nachweis erbringen, dass der Steuerbetrag der Schweizer Gesellschaft eine gewisse Höhe übersteigt», sagt die Obwaldner Finanzdirektorin Maya Büchi.
Pendlerabzug begrenzen
Der Regierungsrat will das kantonale Steuergesetz auch noch in einem umstrittenen Punkten revidieren: Im Kanton Obwalden sollen Berufstätige die Kosten für das Pendeln nicht mehr unbegrenzt von den Steuern abziehen können. Der Regierungsrat will den sogenannten Fahrkostenabzug auf 5000 Franken beschränken. Sie erwartet davon Mehreinnahmen von 2,43 Millionen Franken.
Der Kantonsrat hatte diese Massnahme im Jahr 2014 abgelehnt. Nun soll das Volk entscheiden können: Die Regierung schlägt vor, diesen Teil der Steuergesetzrevision der obligatorischen Volksabstimmung zu unterbreiten. Der Vorschlag geht nun in die Vernehmlassung.