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Steuerhinterziehung Hunderte Verdachtsfälle im Baselbiet

Der Automatische Informationsaustausch hat der Steuerverwaltung Basel-Landschaft etliche undeklarierte Konto-Angaben aus dem Ausland geliefert.

Die Schweiz und viele andere Staaten haben sich vor einigen Jahren geeinigt, sich gegenseitig Bankdaten zuzuschicken. Als «Automatischer Informationsaustausch» (AIA) wird dieses Abkommen bezeichnet, das seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist. Seither erhält die Schweiz von den Partnerstaaten eine Mitteilung, wenn eine in der Schweiz wohnhafte Person im Ausland ein Konto besitzt.

Über 130'000 Meldungen in den beiden Basel

Diese Daten werden den jeweiligen Kantonen übermittelt und von den ansässigen Steuerbehörden abgeglichen. Konkret wird überprüft, ob die im Ausland gelagerten Vermögen in der hiesigen Steuererklärung korrekt angegeben wurden. Die Umsetzung des AIA war und ist für die Kantone eine Herausforderung. Vor 2018, als erstmals Daten flossen, war völlig unklar, wie viele Konto-Informationen aus dem Ausland überhaupt eintreffen werden. Mittlerweile weiss man: Es sind sehr viele. Über 70'000 Meldungen wurden steuerpflichtigen Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt zugeordnet. In Baselbiet sind rund 63'000 Meldungen eingegangen.

Bei 5 Prozent Verdacht auf Steuerhinterziehung

Bislang war aber unklar, wie viele dieser Konto-Informationen in den Steuererklärungen deklariert worden waren. Die Baselbieter Steuerverwaltung kann in dieser Sache nun erstmals Angaben machen. Bis dato habe man rund 13'000 der eigegangenen Meldungen eingelesen und davon etwas mehr als die Hälfte bereits genauer überprüft. Dabei wurden bis heute 415 Fälle festgestellt, bei welchen Finanzkonten nicht korrekt angegeben waren, es sich als um Fälle von Steuerhinterziehung handeln können. Hochgerechnet besteht also bei mehr als 5 Prozent aller Konto-Informationen ein Verdacht.

Diese Quote erstaunt selbst die Experten. «Ich muss zugeben, dass ich überrascht bin, dass wir so viele Verdachtsfälle haben», sagt Remo Keller, stellvertretender Vorsteher der Baselbieter Steuerverwaltung. «Das Thema war in den Medien ja einerseits sehr präsent, andererseits gab es die Möglichkeit einer straflosen Selbstanzeige, von welcher schon sehr viele Steuerpflichtige Gebrauch gemacht haben.»

Schonfrist ist vorbei

Jetzt noch nachträglich eine Selbstanzeige zu machen, sei indes nicht mehr möglich, sollten sich die Verdachtsfälle erhärten, müssen die Betroffenen mit einem Strafverfahren rechnen. Um was für eine Gesamtsumme es sich hierbei handelt, vermag Keller noch nicht abzuschätzen. Auf einigen Konti habe es ein paar weniger Franken, auf anderen Millionenbeträge. Mit grossem Abstand am meisten Informationen haben die Baselbieter Behörden aus Deutschland erhalten, sie machen mehr als die Hälfte aller Angaben aus.

Abgeschlossen sind die Arbeiten für die Steuerverwaltung indes noch nicht. Sie haben noch über 50'000 weitere Konto-Angaben zu überprüfen. Und weil diese Konto-Daten jährlich geliefert werden und immer mehr Staaten beim AIA mitmachen, kommend laufend neue dazu. Im zweiten AIA-Jahr haben die Baselbieter Steuerbehörden nun nochmals rund 10'000 zusätzliche Daten erhalten (zu den 63'000 hinzu), welche ebenfalls kontrolliert werden wollen.

(SRF 1, Regionaljournal Basel, 17.30)

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