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Steuern auf Dividenden Schaffhauser Kantonsrat will Aktionäre nicht stärker belasten

Um was geht es? Aktionäre, die über 10 Prozent Aktien an einem Unternehmen halten, müssen ihre Einnahmen aus Dividenden nur zum Teil versteuern. Im Kanton Schaffhausen bezahlen sie auf diese Einnahmen nur halb so viel Steuern wie Kleinaktionäre. Mit einer Initiative will die SP des Kantons Schaffhausen diese Vergünstigung aus dem Steuergesetz streichen.

Was sagt die Regierung? Die Kantonsregierung lehnt die SP-Initiative ab und wollte ihr ursprünglich einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Grossaktionäre sollten demnach ihre Dividendeneinnahmen zu 70 Prozent versteuern. Nach dem Nein der Schweizer Stimmberechtigten zur Unternehmenssteuerreform III will die Schaffhauser Regierung aber von ihrem eigenen Vorschlag nun nichts mehr wissen.

Wie hat der Kantonsrat entschieden? Der Schaffhauser Kantonsrat will an der Steuerbelastung für Grossaktionäre nichts ändern. Die Initiative der SP lehnt der Rat mit 36:19 Stimmen ab. Der Gegenvorschlag der Regierung fiel mit 34:22 Stimmen im Parlament durch. Damit kommt nun die SP-Initiative ohne Gegenvorschlag vors Volk. Die Abstimmung findet noch in diesem Jahr statt.

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