Zum Inhalt springen

Steuern im Kanton Aargau Fehler auf aktueller provisorischer Steuerrechnung

In diesen Tagen haben die Aargauerinnen und Aargauer die provisorische Steuerrechnung für das laufende Jahr erhalten. Darauf fehlt eine wichtige Information. Es fehlt der schriftliche Hinweis, dass man einen Vergütungszins erhält, wenn man die Rechnung vor dem 31. Oktober begleicht.

Bei der Produktion der Rechnung ist ein technischer Fehler passiert.
Autor: Dave Siegrist Leiter Abteilung Steuern Kanton Aargau

«Für jede Zahlung, welche Sie vor dem 31. Oktober für die aktuellen Steuern leisten, erhalten Sie Vergütungszins. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren.» So wirbt der Kanton Aargau auf seiner Website für eine frühe Zahlung der Steuern.

Steuerrechnung
Legende: Beim Druck der Steuerrechnungen im Aargau ist ein Fehler passiert. Keystone

Schade nur hat es der Hinweis nicht direkt zu jedem Bürger geschafft. Früher gab es ein separates Informationsblatt. Nun sollte der Hinweis auf der provisorischen Rechnung stehen. Man habe das auch getestet, beim Druck sei aber ein Fehler passiert, sagt Dave Siegrist, Leiter der Abteilung Steuern im Kanton Aargau, gegenüber Radio SRF.

Der Vergütungszins von 0,1 Prozent pro rata gilt weiterhin. Der Kanton hat die Gemeinden auf das Druckproblem hingewiesen. Die Gemeinde Döttingen zum Beispiel informierte daraufhin ihre Einwohner erst kürzlich per Gemeindeblatt, dass der Zins gewährt wird, auch ohne Aufdruck auf der Rechnung.

Meistgelesene Artikel