Die Möglichkeit, einmal im Leben nicht deklarierte Einkommen und Vermögen zu melden, besteht landesweit seit 2010. Dabei müssen die Steuerpflichtigen die Nachsteuer samt Zins auf maximal zehn Jahre zurück bezahlen. Dies ohne Busse. Allerdings werden diese Vermögenswerte der ordentlichen Besteuerung zugeführt und müssen künftig versteuert werden.
495 Personen oder Paare haben sich im vergangenen Jahr selbst angezeigt. Der Gesamtertrag aus den Verfahren beträgt für das Jahr 2017 rund 15,5 Millionen Franken. Dies ist etwas weniger als im Vorjahr, aber immer noch deutlich mehr als im Durchschnitt der letzten Jahre.
Viele Konten im Ausland
Die meisten Selbstanzeigen kamen von natürlichen Personen. Meist ging es um nicht angegebene Nebenbeschäftigungen, Renten oder Erträge aus nicht deklarierten Wertschriften, Konten oder Liegenschaften.
Auffällig viele Fälle betreffen ausländische Geldkonten oder ausländische Liegenschaften. Dies dürfte damit zu tun haben, dass im Jahr 2018 erstmals der automatische Informationsaustausch gilt. Sobald eine schweizerische Steuerbehörde im Besitz einer Meldung ist, darf sich die betroffene Person nicht mehr selbst anzeigen.
Entwicklung der Einnahmen aus straflosen Selbstanzeigen
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