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Steuerstreit mit dem Kanton Rettet sich Remo Stoffel in die Verjährung?

Es war ein Urteil auf den letzten Drücker: Im November hatte das Bundesgericht entschieden, dass der Investor Remo Stoffel vier Millionen Franken nachsteuern muss. Zu Ende ist das Kapitel aber nicht. Remo Stoffel verlangt, dass das Bundesgericht das Urteil überdenkt. Dies aufgrund neuer Beweise, liess Stoffel vor gut zehn Tagen verlauten.

Es geht um Forderungen aus dem Jahr 2003. Forderungen, die Ende 2018 verjährt wären. Gemäss dem kantonalen Steuergesetz dürfen nach 15 Jahren nämlich keine Steuern mehr verlangt werden.

Juristen sind sich nicht einig

Was also, wenn das Bundesgericht auf die Revision eintritt und den Fall neu aufrollt? Sind die Forderungen des Kantons dann verjährt? Eine Frage, die auch für die Juristen nicht eindeutig zu beantworten ist.

Anwalt Marco Rostetter hat eine Dissertation zum Thema Verjährung im Steuerrecht geschrieben. Er sagt, es gebe unterschiedliche Ansichten hierzu. Es sei nicht auszuschliessen, dass eine Revision die Verjährung der Forderung oder mindestens eines Teils davon zur Folge hat.

Sollte das Bundesgericht tatsächlich auf die Revision eintreten, müsste es deshalb auch gleich entscheiden, ob der Steuerstreit mittlerweile verjährt ist oder nicht.

Ziel Verjährung?

Grund für das Revisionsgesuch des Bundesgerichtsurteils sind laut Stoffel neue Beweise für die strittigen Steuern aus dem Jahr 2003. Will Remo Stoffel das Verfahren hinauszögern und sich so in die Verjährung retten? Der Investor nahm auf Anfrage von Radio SRF keine Stellung.

*In einer früheren Fassung des Artikels fehlte der Hinweis auf die Anfrage von Radio SRF an Remo Stoffel für eine Stellungnahme.

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