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Steuervorlage 17 Baselbieter Regierung will Unternehmen entlasten

Die Baselbieter Regierung will bei der kantonalen Umsetzung der Steuervorlage 17 den Gewinnsteuersatz senken. Am Mittwoch gab die Regierung die entsprechende Landratsvorlage zur neuen Unternehmenssteuerreform in die Vernehmlassung. Der effektive Gewinnsteuersatz soll dabei als «zentraler Punkt» der kantonalen Reform gestaffelt über einen Zeitraum von fünf Jahren von derzeit maximal 20,7 Prozent auf 13,45 Prozent gesenkt werden.

«Der Gewinnsteuersatz ist die Visitenkarte gegen aussen», sagt der Baselbieter Finanzdirektor Anton Lauber. «Auf ihn schauen Firmen aus dem Ausland zuerst, wenn sie sich für einen Standort entscheiden müssen», sagte Anton Lauber am Mittwoch vor den Medien. Mit der Senkung wolle er die Standortattraktivität des Kantons «im interkantonalen und internationalen Vergleich» stärken.

Die Kapitalsteuer soll gemäss der Vernehmlassungsvorlage von derzeit maximal 3,8 Promille auf 1,6 Promille gesenkt werden. Zudem sollen Beteiligungen sowie Patente und vergleichbare Rechte in reduziertem Umfang in die Berechnung der Kapitalsteuer einfliessen.

Kompensationsmassnahmen

Mit der Steuervorlage 17 wird der kantonalen Steuerstatus für Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften aufgehoben. Solche Gesellschaften müssten dadurch mehr Steuern zahlen. Als Kompensationsmassnahmen sind eine Patentbox und ein Abzug für Forschung und Entwicklung vorgesehen. Die gesamte Entlastung durch Patentbox, Forschungsabzüge und gesonderte Besteuerung stiller Reserven soll gemäss Bundesplänen auf 70 Prozent begrenzt sein. Mit Letzterem ist Lauber zwar nicht glücklich - er setzte sich für eine Senkung auf 60 Prozent ein - aber er könne mit dem höheren Ansatz leben.

Der Kanton Basel-Landschaft will das kantonale Entlastungslimit gemäss Mitteilung indes bei nur 50 Prozent des steuerbaren Gewinns ansetzen. Für Dividendeneinkünfte für qualifizierte Beteiligungen will der Bund den Kantonen eine Mindestbesteuerung von 70 Prozent vorschreiben. Baselland müsste sein Steuergesetz in diesem Punkt deshalb anpassen.

Gemäss Vorgaben des Bundes müssten im Weiteren die monatlichen Kinder- und Ausbildungszulagen im Rahmen der Steuervorlage 17 um mindestens 30 Franken erhöht werden. Damit würden die Kinderzulagen mindestens 230 Franken und die Ausbildungszulagen mindestens 280 Franken betragen. Auf dieses Minimum stützt sich jetzt auch Lauber, ganz im Gegensatz zur Basler Finanzdirektorin Eva Herzig, die die Zulagen um 75 Franken anheben will.

Mindereinnahmen erwartet

Die vorgelegte kantonale Umsetzung sei «ausgewogen», sagt Anton Lauber. Sie trage insbesondere den finanziellen Auswirkungen für den Kanton, die Gemeinden und die Landeskirchen Rechnung. Durch die vorgesehene Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent würden Kanton, Gemeinden und Landeskirchen insgesamt rund 28 Millionen Franken pro Jahr mehr zufliessen.

Dennoch erwartet die Baselbieter Steuerverwaltung gemäss Schätzungen für den Zeitraum von 2020 bis 2024 durchschnittliche Mindererträge von 28 Millionen Franken pro Jahr für den Kanton. Die Einnahmeausfälle für die Gemeinden werden auf 13 Millionen Franken, für die Landeskirchen auf 1,3 Millionen Franken beziffert. Ab 2025 sollen die Mindererträge tiefer ausfallen.

Die Vernehmlassung zur kantonalen Vorlage dauert bis zum 20. August. Die Steuervorlage 17 soll auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die gescheiterte Unternehmenssteuerreform III war im Baselbiet mit 62,35 Prozent verworfen worden, also noch deutlicher als landesweit mit 59,1 Prozent. Eingeleitet wurde die Reform, weil die Privilegien der Statusgesellschaften international unter Druck gerieten.

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