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Steuervorlage 17 Prämienverbilligungen statt Familienzulagen

Die Finanzkommission des Baselbieter Landrates schlägt bei der Umsetzung der Unternehmenssteuerreform einen anderen sozialen Ausgleich vor als die Regierung.

Die Baselbieter Regierung hatte in ihrer Vorlage zur kantonalen Umsetzung der Bundes-Steuervorlage 17 - die inzwischen in der «STAF»-Vorlage aufgegangen ist - als sozialen Ausgleich vorgeschlagen, die Mindestsätze für Kinder- und Familienzulagen um 30 Franken zu erhöhen. Dies ist der Finanzkommission des Landrats jedoch zu wenig KMU-verträglich.

Gemäss einem Communiqué vom Montag entschied die Kommission mit einer Stimme Differenz, diese Zulagenerhöhung durch einen anderen Ausgleich zu ersetzen. Einstimmig entschied sie sich für einen Weg via Steuerabzug für Kinderdrittbetreuungskosten und Prämienverbilligungen. Letztere liegen in der Kompetenz der Regierung.

Konkret soll der Betreuungsabzug von heute 5500 auf 10'000 Franken erhöht werden. Gleichzeitig solle die Regierung zwei Anpassungen bei der individuellen Prämienverbilligung in die Wege leiten: Ein Jahr früher als geplant solle der Kinder-Mindestanspruch von 50 auf 80 Prozent erhöht werden, und die Richtprämie soll für Erwachsene und junge Erwachsene um 25 Franken und für Kinder um 20 Franken steigen.

Regierung ist mit Vorschlag einverstanden

Der von der Kommission vorgeschlagene soziale Ausgleich entspreche in seiner Höhe der gestrichenen Familienzulagenerhöhung gemäss Regierung, hiess es weiter. Indes bedeute die Kommissionsfassung einen jährlichen Mehraufwand von 19,7 Millionen Franken.

Unter dem Strich brächte die Kommissionsfassung ab 2025 Ertragsminderungen zulasten des Kantons von voraussichtlich 42 Millionen Franken. Beim Regierungsvorschlag lagen diese bei 24 Millionen. Die Regierung hat sich in einer Stellungnahme vom Montag bereits mit dem Kommissionsvorschlag einverstanden erklärt.

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