Darum geht es in der Steuervorlage 17: Der Bundesrat hat die Steuervorlage 17 erarbeitet, nachdem die Unternehmens-Steuerreform III (USR III) an der Urne gescheitert war. Die Steuervorlage 17 soll unter anderem die unterschiedliche Besteuerung von ausländischen und Schweizer Firmen beenden. Die Steuervorlage 17 sieht vor, dass jeder Kanton selbst über die Eckwerte der Steuern bestimmen kann. Dazu hat die Solothurner Regierung eine Begleitgruppe mit den Sozialpartnern und den Gemeinden gebildet.
Das ist der «historische Kompromiss»: Die vom Solothurner Regierungsrat eingesetzte Begleitgruppe - sie besteht aus dem Gewerkschaftsbund, dem Gewerbeverband, der Handelskammer und dem Verband Solothurner Einwohnergemeinden (VSEG) - ist bereits jetzt zu einem gemeinsamen Ergebnis gekommen. Sie findet: Der Gewinnsteuersatz für Unternehmen soll auf 12,9 Prozent gesenkt werden. Heute liegt er bei 21 Prozent. Weil es sehr aussergewöhnlich ist, dass sich Gewerkschaftsbund, Gewerbeverband, Handelskammer und VSEG so schnell einig werden wie in diesem Fall, sprechen die Akteure von einem «historischen Kompromiss».
Darum sind Handelskammer und Gewerbeverband dafür: Der tiefere Steuersatz für Firmen führe dazu, dass der Werkplatz Solothurn für Arbeitgeber attraktiv bleibe. Mit dieser Massnahme würden Arbeitsplätze im Kanton und damit Steuereinnahmen für den Kanton nachhaltig gesichert.
Darum ist der Gewerkschaftsbund dafür: Der Kompromiss sieht zwar einerseits eine Steuersenkung für Firmen vor, andererseits sind aber auch Gegenmassnahmen geplant. So zum Beispiel eine massive Erhöhung der Vermögenssteuer, die Einführung einer sogenannten Standortabgabe - welche nur Firmen bezahlen müssen - oder die Erhöhung der Familienzulagen und die Senkung des Steuersatzes für kleine Einkommen. Die Steuern sind heute im Kanton Solothurn bei geringen Einkommen vergleichsweise hoch. Im Gegensatz dazu ist die Vermögenssteuer aber vergleichsweise tief. Ab einem steuerbaren Vermögen von einer Million soll der Steuersatz gemäss Kompromiss von jetzt 1 Promille auf neu 1,4 Promille steigen. Weiter sollen die Unternehmen, die Gewinn machen, 30 Millionen für die Gegenmassnahmen bezahlen
Das sagt der Kanton zum Kompromiss: Finanzdirektor Roland Heim wollte sich am Donnerstag noch nicht zu den Details des Kompromisses äussern. Grundsätzlich sei es gut, wenn sich die Sozialpartner und die Gemeinden geeinigt hätten. Ausserdem bewege sich der Kompromiss punkto Gewinnsteuersatz in dem Rahmen, den die Regierung selbst vorgeschlagen habe, so Heim. Genaue Zahlen wolle der Regierungsrat Ende März bekannt geben.
So geht es weiter: Die Steuervorlage 17 hat noch einen langen Weg vor sich. Zuerst müssten National- und Ständerat die Steuervorlage 17 absegnen. Allenfalls gibt es noch eine nationale Abstimmung. Wenn alles nach Zeitplan des Bundesrats läuft, soll die Steuervorlage 17 ab 2019 gestaffelt in Kraft treten. Erst dann käme der Kanton Solothurn zum Zug. Über die Eckpunkte der Steuervorlage 17 für den Kanton Solothurn würde der Kantonsrat beraten. Falls die Eckwerte der Steuervorlage 17 von zwei Dritteln der Kantonsräte unterstützt werden, und falls kein Referendum ergriffen wird, käme es nicht zur Abstimmung. Ansonsten hätten die Solothurner Stimmbürger das letzte Wort.