Die Stiftung Business House, die im Kanton St.Gallen Arbeitsplätze für Arbeitslose und Ausgesteuerte anbietet, ist in Geldnot. Grund dafür ist ein mutmasslicher Veruntreuungs-Fall eines ehemaligen Angestellten. Als eine Sparmassnahme kürzt die Stiftung ihren Mitarbeitenden den Lohn um zehn Prozent. Das sei rechtens, sagt der Arbeitsrechts-Experte Mauro Müller.
- Laut Mauro Müller ist eine Lohnreduktion aus rechtlicher Hinsicht nichts anderes als eine Vertragsänderung. Wenn beide Parteien damit einverstanden sind, gilt diese.
- Von den 52 Angestellten der Stiftung Business House akzeptieren laut Stiftungsratspräsident Felix Bischofberger 45 die Lohnreduktion.
- Sieben Angestellte wollen die Lohnreduktion von 10 Prozent nicht akzeptieren. Ihnen soll in diesem Fall gekündigt werden.
Nebst der Lohnreduktion will die Stiftung das Loch in der Kasse durch Einsparungen bei den Lieferanten, den Kunden und dem Vermieter stopfen. Bis im Oktober 2018 soll klar sein, ob das nötige Geld zur Weiterführung des Betriebs aufgetrieben werden kann.