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Stimm- und Wahlrechtsalter 16 16-Jährige sollen in Solothurner Gemeinden mitbestimmen können

  • Gemeinden im Kanton Solothurn sollen auf kommunaler Ebene das Stimm- und Wahlrechtsalter 16 einführen können, wenn sie wollen. Der Kantonsrat hat einen entsprechenden Vorstoss erheblich erklärt.
  • Der Entscheid im Rat fiel mit 51 zu 44 Stimmen. Mitte-Links war dafür. Die Regierung hatte den Vorstoss ebenfalls unterstützt.
  • Der Regierungsrat muss nun eine Verfassungsänderung ausarbeiten, danach kommt das Geschäft nochmals ins Parlament. Am Schluss entscheidet das Stimmvolk an der Urne.
  • Bei einer Annahme könnten die Gemeinden den Jugendlichen das aktive Wahlrecht zugestehen. 16-Jährige könnten also abstimmen und wählen, aber weiterhin nicht für ein Amt kandidieren.

Passives und aktives Stimm- und Wahlrecht

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Das aktive Stimm- und Wahlrecht umfasst das Recht an Abstimmungen sowie Gemeindeversammlungen teilzunehmen, zu wählen, sowie Initiativen, Referenden und Wahlvorschläge zu unterzeichnen.

Das passive Wahlrecht , die sogenannte Wählbarkeit, beinhaltet auf Gemeindeebene das Recht als Gemeinderat sowie als Mitglied kommunaler Kommissionen gewählt zu werden.

Der Anstoss zur Debatte über das Stimm- und Wahlrechtsalter 16 kam vom 28-jährigen CVP-Kantonsrat Jonas Hufschmid. Das politische Interesse der Jugendlichen würde gestärkt, wenn sie in ihrer Wohngemeinde bereits im Alter von 16 mitbestimmen dürften. Unterstützung erhielt er von SP, Grünen, GLP und seiner CVP.

Dagegen argumentierten FDP und SVP. Volljährig sei man auch erst mit 18 Jahren, war zu hören. Es sei ein Widerspruch, wenn 16-Jährige keine Mietverträge abschliessen dürfen, aber über komplexe Wohnbau-Vorlagen entscheiden könnten, meinte Remy Wyssmann von der SVP. Für Heiterkeit sorgte das Gegenargument von SP-Vertreterin Nadine Vögeli: «Wenn nur wählen und abstimmen darf, wer die Tragweite eines Geschäftes erkennt, dann dürften sich wahrscheinlich nicht einmal alle Politiker beteiligen.»

Der Entscheid des Solothurner Kantonsparlaments fiel mit 51 zu 44 Stimmen. Der Regierungsrat muss nun zuhanden des Parlaments eine Verfassungsänderung ausarbeiten. Danach entscheidet das Volk, ob die Gemeinden die Möglichkeit erhalten sollen, ihre 16-Jährigen mitbestimmen zu lassen.

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