Dass die St.Galler Regierung nicht auf eine Stimmrechtsbeschwerde zu einer nationalen Vorlage eintritt, hat einen einfachen Grund: Über nationale Anliegen darf sie nicht entscheiden. Trotzdem ist sie die erste Instanz vorgegebenen Rechtsweg. Sozusagen ein Leerlauf, der vom Gesetz vorgegeben ist.
Chronologischer Ablauf der Stimmrechtsbeschwerde zur USR III:
- Die nationalen Konferenzen der Finanz- und der Volkswirtschaftsdirektoren positioniert sich im Abstimmungskampf über die Unternehmenssteuerreform III.
- Die Schweizer Piratenpartei findet, dass sich dadurch die Konferenzen zu stark einmischen und reicht in zwei Kantonen Stimmrechtsbeschwerden ein.
- Stimmrechtsbeschwerden müssen grundsätzlich erst im eigenen Kanton eingereicht werden. Darum gelangt Severin Bischof, Präsident der Piratenpartei St.Gallen und beider Appenzell, an die St.Galler Regierung .
- Weil es zum einen um eine nationale Abstimmung geht und sich zum anderen die Beschwerde gegen eine nationale Konferenz richtet, tritt die Regierung formell nicht auf die Beschwerde ein . Sie ist nicht befugt, über nationale Anliegen zu entscheiden.
- Die Piraten haben mit diesem Entscheid gerechnet und werden die Beschwerde eine Stufe weiter, also ans Bundesgericht weiterziehen , wie es auf Anfrage heisst.
- Ein Entscheid des Bundesgerichts wird erst nach der Abstimmung vom 12. Februar erwartet.