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Strafgericht Muttenz Hanf-Anbauer soll seinen Geschäftspartner erschossen haben

Zum Tötungsdelikt kam es vor drei Jahren in Laufen. Nun steht der mutmassliche Mörder vor Gericht.

Am Montag beginnt am Strafgericht in Muttenz der Prozess gegen einen ehemaligen Betreiber eine Hanf-Indooranlage in Laufen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, seinen Geschäftspartner und Auftraggeber «in skrupelloser Weise» erschossen zu haben. Die Anklage lautet auf Mord sowie auf Zuwiderhandlungen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz.

Die Tat liegt ziemlich genau drei Jahre zurück. Laut Anklageschrift der Baselbieter Staatsanwaltschaft hat der heute 58-jährige Beschuldigte am Morgen des 21. August 2017 dem damals 34-jährigen Opfer vor der Indooranlage aufgelauert und den wehr- und ahnungslosen Mann aus nächster Nähe unvermittelt erschossen.

Opfer wollte Beschuldigten verdrängen

Dem Tötungsdelikt sei ein anschwellender Konflikt zwischen dem mutmasslichen Täter und dem Opfer vorangegangen, heisst es in der Anklageschrift. Das spätere Opfer, das laut Anklageschrift das Sagen hatte und als Geld- und Auftraggeber bezeichnet wird, habe die Indooranlage in einer Liegenschaft bei einem Steinbruch in Laufen vergrössern wollen.

Er habe deswegen den Beschuldigten, der für den Aufbau und Betrieb zuständig gewesen sei, aufgefordert, den Teil des Gebäudes zu räumen, den dieser als Wohnung habe nutzen wollen. Der Beschuldigte habe sich zunehmendem Druck ausgesetzt und sich bedroht gefühlt, heisst es weiter in der Anklageschrift.

Einen Tag vor der Tat habe das Opfer in einem eskalierenden Streit am Telefon angekündigt, das Haus am Folgetag selber räumen zu wollen. Der Beschuldigte habe darauf nur noch drei Möglichkeiten gesehen, sich aus derLage zu befreien: Suizid, Flucht ins Ausland oder Tötung, wie zu lesen ist.

«In skrupelloser Weise» gehandelt

Am Tag der Tat lauerte der mutmassliche Täter dem Opfer laut Anklageschrift mit geladener Pistole auf. Als dieses am Steinbruch aufgetaucht war, sei der Beschuldigte mit gezückter Waffe auf ihn zu getreten und habe aus zwei bis drei Metern Distanz einen Schuss auf die Brust abgegeben - in der Absicht den Geschäftspartner zu töten oder «zumindest tödliche Verletzungen in Kauf zu nehmen».

Der Angeklagte habe «in skrupelloser Weise» gehandelt, heisst es in der Anklageschrift. Dies mit der Absicht, sich durch die Tötung seines Gegenübers aus der Drucksituation, in die er sich selber hinein manövriert habe, zu befreien.

Der Prozess vor dem Baselbieter Strafgericht ist auf drei Tage angesetzt. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.

Regionaljournal Basel, 06.32 Uhr ; 

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