Das Strafgericht Schwyz hat eine 57-jährige Kosmetikerin wegen versuchter vorsätzlicher Tötung schuldig gesprochen. Die Frau hatte die Freundin ihres Sohnes mit einem Beil attackiert. Sie soll dafür mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren bestraft werden.
Wie das Strafgericht Schwyz am Dienstag mitteilte, sprach es von der Strafe zwei Jahre bedingt aus. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Die restliche Strafe wird vollzogen. Zudem muss sich die Frau einer ambulanten Behandlung unterziehen.
Die Beschuldigte hatte im Juli 2015 die Freundin ihres Sohnes mit einem Beil angegriffen, als diese bei ihr im Kosmetiksalon sass. Zum Tatzeitpunkt hatte das Opfer Wattepads auf den Augen und war im fünften Monat schwanger. Es erlitt nicht lebensbedrohliche Schnittwunden an Stirn, Kinn, Schulter und am Unterarm.
Die Verteidigung hatte für einen Schuldspruch wegen versuchten Totschlags plädiert und eine bedingte Freiheitsstrafe von vier Monaten gefordert. Die Anklage lautete auf versuchten Mord, eventuell versuchte vorsätzliche Tötung oder versuchten Totschlag; beantragt waren Strafen von bis zu acht Jahren.