Der Angeklagte soll die Notlage und Abhängigkeit der Tänzerinnen ausgenutzt haben, schreibt die Basler Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. Den Frauen habe er private Kontakte mit Männern verweigert und sie teilweise zu Sex genötigt.
Neben der Förderung der Prostitution muss sich der Mann noch wegen zahlreicher anderer Delikte vor Gericht verantworten. Unter anderem auch wegen mehrfacher Drohung.
Anschlag mit Buttersäure?
So soll der Angeklagte von einem Kunden 25'000 Franken verlangt haben, weil dieser eine der Tänzerinnen heiraten wollte, in die er sich verliebte. Der Angeklagte wollte aber eine Art «Entschädigung» dafür. «Eine Tänzerin bringt um die 10'000 Franken Umsatz pro Monat», erklärte der Angeklagte vor Gericht. Und weil das Geld durch den Wegfall der Tänzerin gefehlt hätte, wollte er vom Kunden eine Entschädigung.
Der Kunde ging auf die Drohung nur teilweise ein. Aus Frust soll der Nachtclubbesitzer daraufhin beauftragt haben, dass ein Dritter Buttersäure in dessen Auto giesst. Der Angeklagte streitet die Tat ab.
Angeklagter weist Vorwürfe zurück
Grundsätzlich streitet der Mann die meisten Anklagepunkte ab, darunter:
- Gewaltdarstellungen, Sachbeschädigung, Betrug, Drohung, Nötigung, Ausnützung einer Notlage, Förderung der Prostitution und Pornografie.
Der Angeklagte gibt aber zu, folgende Straftatbestände teilweise oder ganz erfüllt zu haben:
- Widerhandlung gegen das Ausländergesetz, Widerhandlung gegen das AHV-Gesetz, Verstoss gegen das Waffengesetz, Widerhandlung gegen das Gastgewerbegesetz
Das geforderte Strafmass ist noch nicht bekannt. Das Urteil wird nächste Woche erwartet.