Darum geht es: Horw setzte für die Kontrolle von Bauvorschriften an Gebäuden im Jahr 2016 Drohnen ein. Gemäss Angaben der Gemeinde wurden die Grundeigentümer vorgängig informiert. Die Gemeinde wollte mit den Aufnahmen prüfen, ob unrechtmässige Veränderungen auf den Grundstücken vorgenommen worden sind.
Die Auseinandersetzung: Nach Auffassung des Datenschutzbeauftragten hat die Gemeinde gegen die datenschutzrechtlichen Grundsätze der Rechtmässigkeit, der Verhältnismässigkeit, der Erkennbarkeit sowie allenfalls auch der Datensicherheit verstossen.
So geht's weiter: Die Beschwerde wurde abgewiesen. Der Kanton anerkennt, dass mit den Luftbildern zwar der Schutz der Privatsphäre eingeschränkt wird. Er erachtet dies aber als zulässig. Der Datenschutz sei gewährleistet. Datenschützer Reto Fanger ist nicht einverstanden. Der Entscheid werfe mehr Fragen auf, als er beantworte, schreibt er.