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Streit um Bauland Keine 2,6 Millionen Entschädigung für Dagmerseller Landbesitzerin

Weil ihr Land nicht zu Bauland wurde, verlangte eine Frau von der Luzerner Gemeinde Dagmersellen 2,6 Millionen Schadenersatz. Ohne Erfolg.

Auf einer Parzelle in der Nähe des Bahnhofs Dagmersellen sollten rund 80 Wohnungen entstehen. Mit der Einteilung in die Landwirtschaftszone durchkreuzte der Gemeinderat aber die Pläne der Landherrin.

Die Frau wehrte sich gegen diesen Entscheid. Der Vorwurf: Dagmersellen enteigne sie mit der Einteilung in die Landwirtschaftszone. Sie verlangte deshalb insgesamt 2,6 Millionen Franken Schadenersatz – dieses Geld sei ihr ohne den Bau der Wohnungen entgangen. Erstinstanzlich erhielt sie Recht.

Nicht umgezont, sondern nicht neu eingezont

Dagmersellen zog das Urteil jedoch vor das Luzerner Kantonsgericht. Dieses entschied anders: Keine Enteignung und keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Bundesgericht stützt nun diese Einschätzung mit der Begründung, das Land sei nicht umgezont, sondern nur nicht neu eingezont worden. Ein kleiner Unterschied mit grosser Wirkung.

Die Landbesitzerin bekommt keine Entschädigung in Millionenhöhe, sondern muss die Gerichtskosten von 8000 Franken bezahlen.

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