Das war das Problem: Die Gemeindeversammlung hatte Bedenken geäussert, wegen Holtens Einsatz für das Tierwohl und gegen das Kirchengeläut. Ausserdem störte sie sich an ihrer medialen Präsenz. Deshalb lehnte es die Versammlung letztes Jahr gleich zwei Mal ab, die Frau einzubürgern.
Damit das Gesuch nicht ein drittes Mal der Gemeindeversammlung vorgelegt werden muss, bat der Gemeinderat den Regierungsrat um eine direkte Einbürgerung.
Das sagt die Aargauer Regierung: Alle Voraussetzungen einer Einbürgerung seien erfüllt, teilt der Aargauer Regierungsrat am Freitag mit. Die Bedenken der Gemeindeversammlung genügten nicht, um das Bürgerrecht zu verweigern. Die Frau nutze verfassungsmässige Grundrechte wie die Meinungs- und Informationsfreiheit.