Seit Mitte des 17. Jahrhunderts existiert der Hof bereits, den Christian Jäggi bewirtschaftet. Neben der Viehwirtschaft ist der Rebbau das zweite wichtige Standbein. Seine Weine haben bei Wettbewerben verschiedene Preise gewonnen.
Da Jäggi seinen Rebberg aber in Leymen hat, die Trauben dann in der Schweiz gekeltert werden, gibt es strenge Vorschriften, was auf der Etikette stehen müsste. Die Etiketten von Jäggis Rotweinen tragen den Jahrgang, die Sorte und den Wachstumsort. Dies gehe nicht, sagt nun das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen ALV des Kantons Baselland. Das kantonale Amt reagiert damit auf Intervention vom Bund.
Kantonsgericht schreitet ein
Geht es nach dem Amt, so müsste auf der Etikette stehen: Rotwein hergestellt in der Schweiz aus französischen Trauben. Gegen eine solche Vorschrift wehrt sich nun Christian Jäggi, Winzer in Biel-Benken. Müsste er seinen prämierten Wein so anschreiben, so würde die Qualität des Weines nicht mehr ersichtlich. «So schreibt man Fusel an, nicht ein veredeltes Produkt.»
So schreibt man Fusel an, nicht ein veredeltes Produkt.
Im Streit mit dem Amt hat sich nun das Kantonsgericht eingeschaltet. Es hält fest, dass Christian Jäggi das rechtliche Gehör gewährt werden muss. So wird es ihm möglich, seinen Standpunkt bei den Behörden überhaupt zu vertreten.
Kontroverse um Grenzgängerwein im Baselbiet
(Regionaljournal Basel, 06.32 Uhr)