Gemäss dem neuen Solothurner Finanzausgleich – in Kraft seit 2016 – muss Däniken einen Betrag von 1,73 Millionen Franken in den Ausgleichstopf abliefern.
Die Gemeinde beschwerte sich gegen diese Verfügung beim Kanton und blitzte ab. Dagegen zog die Gemeinde vors Verwaltungsgericht und blitzt auch hier grösstenteils ab.
Welche Beträge darf man zur Berechnung verwenden?
Kritisiert hatte die Gemeinde Däniken, dass der Kanton zur Berechnung der Finanzausgleichszahlung bestimmte Zahlungen neben den ordentlichen Steuern des AKW Gösgen ebenfalls einbezieht. Der Gemeinderat machte geltend, es handle sich bei diesen Zahlungen um gemeinwirtschaftliche Leistungen. Diese dürften nicht in die Berechnung einbezogen werden.
Falsch, urteilt das kantonale Verwaltungsgericht. Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen dürften sehr wohl in die Berechnungen einbezogen werden. Und zwar sogar zu einem grösseren Teil als normale Steuererträge.
Die Verfügung des Kantons sei also rechtens – zumindest grösstenteils, heisst es im Urteil vom 29. August, das die Solothurner Staatskanzlei am Montag veröffentlicht hat.
Betrag trotzdem leicht reduziert
In einem Punkt gibt das Verwaltungsgericht der Gemeinde Däniken dennoch recht, hier geht es allerdings um die komplizierten Details der Finanzausgleichsmechanismen:
Ein Teil der jährlichen Zahlungen des AKWs an die Gemeinde sei nämlich nicht komplett eine gemeinwirtschaftliche Leistung sondern sei teilweise als Steuer zu qualifizieren, befand das Verwaltungsgericht. Weil Steuern und steuerähnliche Einnahmen aber tiefer bewertet werden als gemeinwirtschaftliche Leistungen, reduziert sich der Betrag, den Däniken in den Ausgleichstopf zahlen muss um ca. 100'000 Franken.
Kurz: Die Gemeinde muss nicht wie zuerst verfügt 1,73 Millionen Franken in den Finanzausgleichstopf bezahlen, sondern rund 1,6 Millionen Franken.
Es soll Ruhe einkehren
Das kantonale Volkswirtschaftsdepartement akzeptiert das nun gefällte Urteil, wie es in der Mitteilung vom Montag heisst. Rechtskräftig ist es trotzdem noch nicht. Ob die Gemeinde Däniken im Streit um die Zahlung in den Finanzausgleich noch das Bundesgericht anruft, ist noch offen. Man entscheide in einer kommenden Gemeinderatssitzung, heisst es in Däniken auf Anfrage.
Der Kanton hofft, dass mit dem nun erfolgten Urteil Ruhe einkehren möge im Streit um die AKW-Gelder. Seit längerem liegen sich Däniken und andere Niederämter Gemeinden in den Haaren. Als Reaktion auf den Rechtsstreit mit dem Kanton hatte der Gemeinderat Däniken die Verträge mit den Nachbargemeinden zur Verteilung der AKW-Gemeindesteuern auf Ende 2019 gekündigt. Der Vertrag gilt sei 40 Jahren.
Däniken erhält als Haupt- und Standortgemeinde 67,9 Prozent der Gemeindesteuern, der Rest geht an die neun anderen Gemeinden. Däniken gibt derzeit rund 1,7 Millionen Franken an diese Vertragsgemeinden ab. Ob und wie dieser Vertrag über 2019 hinaus verlängert werden kann, ist noch unklar.
In der Mitteilung des Kantons vom Montag heisst es jetzt, man hoffe, dass die Diskussion unter den Niederämter Gemeinden nun «konstruktiv fortgeführt werden könne».