Däniken will erreichen, dass das Geld des Kernkraftwerks Gösgen AG (KKG) nicht bei der Berechnung der Abgabe im neuen Finanz- und Lastenausgleich einbezogen wird. Der Weiterzug der Beschwerde soll laut Angaben des Gemeinderats «Klarheit» bringen.
- Die AKW-Standortgemeinde war davon ausgegangen, dass sie aufgrund der neuen Berechnungen 475'000 Franken in den kantonalen Ausgleichstopf bezahlen muss.
- Der Kanton verpflichtete die Einwohnergemeinde für das Jahr 2016 jedoch zu einer Zahlung von 1,73 Millionen Franken.
Der Betrag fiel höher aus, weil bei der Berechnung auch die AKW-Zahlungen als Einnahmen mitgerechnet wurden. Das Verwaltungsgericht wies die Beschwerde von Däniken gegen die Berechnung weitgehend ab. Das kantonale Volkswirtschaftsdepartement akzeptiert das Urteil.
Unruhe unter den Gemeinden
Konkret handelt es sich um drei verschiedene Zahlungen der KKG. Die Gemeinde erhält pro Jahr insgesamt 2,57 Millionen Franken überwiesen. Diese Zahlung geht auf einen Vertrag von 2006 zwischen der KKG und Däniken zurück. Sie wurde im Zusammenhang mit dem Verzicht der Gemeinde auf die Einführung einer separaten Brennelementsteuer vereinbart.
Als Reaktion auf den Rechtsstreit um die Berechnung des Finanzausgleichs hatte der Gemeinderat von Däniken die Verträge mit den Nachbargemeinden zur Verteilung der AKW-Gemeindesteuern auf Ende 2019 gekündigt. Der Vertrag gilt sei vierzig Jahren.
Däniken erhält als Haupt- und Standortgemeinde 67,9 Prozent der Gemeindesteuern, der Rest geht an die neun anderen Gemeinden. Däniken gibt derzeit rund 1,7 Millionen Franken an diese Vertragsgemeinden ab.