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Streit um Flugzonen Baselbieter Gemeinden sollen Drohnen verbieten können

SP-Landrat Jan Kirchmayr verlangt vom Kanton gesetzliche Grundlagen, damit Gemeinden selber Verbote aussprechen können.

Hintergrund der Diskussion sind die Übungsflüge von Renndrohnen-Piloten im Reinacher Naturschutzgebiet Rüttenen-Ley. Diese speziellen Drohnen sind sehr wendig und können Tempi von bis zu 100 Kilometer pro Stunde erreichen. Weil dadurch insbesondere Vögel erschreckt und beim Brüten gestört würden, hat die Gemeinde unlängst für dieses Gebiet ein Flugverbot erlassen.

Das Problem: Flugverbote werden grundsätzlich vom Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL verhängt. Die Kantone können zwar darüber hinaus für unbemannte Flugobjekte wie Drohnen zusätzliche Verbote aussprechen, beziehungsweise diese Kompetenz auch an die Gemeinden delegieren, nur hat dies der Kanton Basel-Landschaft bislang nicht getan. Und weil eben noch keine kantonale Grundlage besteht, ist das Reinacher Verbot im Prinzip ein wertloses Papier ohne Wirkung.

Kompetenzen delegieren

Diese Ausgangslage will SP-Landrat Jan Kirchmayr nun ändern. Die Gemeinden wüssten schliesslich am besten, wo Flugverbote nötig sind und wo Drohnen-Fliegen erlaubt werden soll. Er fordert deshalb den Kanton auf, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit die Gemeinden selber entsprechende Zonen definieren können.

Im Fall Reinach ist für nächste Woche übrigens eine Aussprache zwischen der Gemeinde und den Drohnenpiloten geplant. Sie seien sehr an einer einvernehmlichen Lösung interessiert, heisst es von Seiten der Piloten. Niemand wolle Menschen oder Tiere erschrecken, man wolle einfach einen Ort, wo man die Drohnen fliegen lassen könne.

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