- Der Gemeindepräsident von Therwil, Reto Wolf (FDP), habe an einer Gemeindeversammlung «einseitig, falsch und irreführend» informiert.
- Das Baselbieter Kantonsgericht urteilt auf Anweisung des Bundesgericht zum zweiten Mal in dieser Sache und weist damit eine Beschwerde der Gemeinde Therwil ab.
- An der Gemeindeversammlung ging es um den Ausstieg der Gemeinde aus dem Kabelnetzverbund InterGGA.
Die Worte der Richter hätten nicht deutlicher sein können: Reto Wolf habe an den betroffenen Gemeindeversammlung nicht nur tendenziös informiert, sondern - Zitat - «einseitig, falsch und irreführend». Als Behördenmitglied hätte er neutral und sachgerecht bleiben müssen. Weil dies in seinen Ausführungen um den Austritt aus dem Kabelnetzverbund InterGGA nicht der Fall gewesen sei, habe Wolf sogar gegen die Bundesverfassung verstossen.
Gemeindpräsident habe «Bogen überspannt»
Konkret habe Wolf zu schwarz gemalt, als er über die möglichen Folgen eines Antrags referierte, der verlangt hatte, dass die Gemeindeversammlung selbst den Provider des Kabelnetzes wählen soll. Wolf habe die Versammlung gewanrt, dass de bestehende Kabelnetzbetreiber, dann kein Signal mehr liefern werde, dass man dann monatelang offline sei und die Bildschirme schwarz bleiben würden. Mit deisen Falschaussagen habe Wolf den Bogen überspannt, urteilte das Kantonsgericht heute einstimmig
Wir als Gemeinderat waren damals der Überzeugung, dass alles richtig war.
Er habe nach besten Wissen und Gewissen gehandelt, sagt Reto Wolf gegenüber dem «Regionaljournal Basel» von Radio SRF. «Wir als Gemeinderat waren damals der Überzeugung, dass alles richtig war. Allenfalls würde ich heute ein paar Worte anders wählen. Im Grundsatz bleiben wir jedoch bei der Argumentation von damals.»
Sobald das Urteil des Kantonsgerichts rechtskräftig wird, muss der Gemeinderat die Gemeindeversammlung über den Antrag noch einmal abstimmen lassen.