Die Vorgeschichte: Der Streit begann im Juni 2016. Die Balgrist-Klinik kündigte einem erfahrenen Chirurgen. Worauf dieser – ein Spezialist für die Behandlung von bösartigen Knochen-Tumoren – ans Universitätsspital wechselte. Gleichzeitig erhielt dieses den Leistungsauftrag für diese Art von Behandlungen. Darüber verfügte damals gemäss Spitalliste nur der Balgrist. Die Gesundheitsdirektion begründete ihr Vorgehen damit, dass die Versorgungslage am Balgrist mit dem Abgang des Professoren unklar sei. Der Kanton habe darum zur Sicherheit auch dem Unispital einen Leistungsauftrag erteilt.
Was dann geschah: Es kam zu einem längeren Disput zwischen Gesundheitsdirektion und Balgrist. Die Klinik gelangte schliesslich an den kantonalen Ombudsmann. Eine Lösung fand sich nicht, jedoch kam der Ombudsmann zum Schluss, dass die Gesundheitsdirektion bei der Vergabe des Leistungsauftrags teilweise willkürlich gehandelt habe. Nun schaltete sich die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates ein, untersuchte das Vorgehen und veröffentlichte am Donnerstag den Bericht.
Die Kritik der GPK: Die GPK bemängelt, dass der Regierungsrat mit seinem Entscheid, insbesondere mit der Art und Weise, wie er kommunizierte, für Unsicherheit in der Öffentlichkeit sorgte. Dies habe den Anschein erweckt, dass der Balgrist für eine gewisse Zeit nicht in der Lage war, den Leistungsauftrag zu erfüllen. Auch hätten Regierungsrat und Gesundheitsdirektion zu wenig transparent und mangelhaft informiert. Und sie würden die Folgen des Entscheids für den Balgrist verkennen. Den Entscheid an sich für zwei parallele Leistungsaufträge stellt die GPK jedoch nicht in Frage.
Die Forderungen der GPK: Die GPK erwartet nun im Hinblick auf die Festlegung der Spitalliste 2022 eine nachvollziehbare Darstellung, Begründung und Kommunikation der Entscheide. Die Definition der Leistungsgruppen sollte ausschliesslich nach medizinischen und wirtschaftlichen Kriterien erfolgen.
Das sagt die Regierung: Die Regierung und Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger weisen die Kritik zurück. Der GPK-Bericht mache deutlich, dass «Regierungsrat und Gesundheitsdirektion jederzeit korrekt gehandelt haben». Der Bericht zeige, dass es bei der Vergabe der Leistungsaufträge für schwere Knochentumor-Operationen zu keinerlei Rechtsverstössen gekommen sei. Von willkürlichem Handeln könne keine Rede sein. «Das hat mich sehr erleichtert», erklärt Thomas Heiniger im Interview mit dem Regionaljournal.
Dass zu wenig transparent und mangelhaft informiert wurde, diese Einschätzung der GPK nehme die Regierung ernst, so Heiniger weiter. Und sie werde die nötigen Schlüsse daraus ziehen.